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Falsche Angaben bei Anmeldung
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:19    Titel: Falsche Angaben bei Anmeldung Antworten mit Zitat

Hallo,
mit welchen Strafen muss ein 15jähriger rechnen wenn er sich unter falschen Angaben, angemeldet hat?
Dazu ist noch zu sagen, dass eine Anmeldung gleich mit einem kostenpflichtigen Service (Abonnement) verbunden wäre.
Nehmen wir an eine Rechnung beträgt jetzt 84€. Mit welchen Strafen müsste ein 15jähriger nun rechnen, wenn er sich bereits entschuldigt und alle Leistungen per Mail gekündigt hat und wie sollte er sich verhalten?


Zuletzt bearbeitet von Anonymus2 am 28.06.06, 13:16, insgesamt 17-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich haben Sie eine generelle "Anmelde-Schwäche", was Internetseiten betrifft. Hier herrschen auch gewisse Regeln, gegen die Sie verstoßen haben.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

was habe ich jetzt falsch gemacht? Weinen
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

ach so sehe schon...

Zuletzt bearbeitet von Anonymus2 am 10.06.06, 13:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Gegebenenfalls wird der Admin Ihren Beitrag löschen. Winken

Forumulieren Sie Ihren Beitrag um. (Es gibt eine Edit-Funktion.)

Dann lässt sich über alles reden.
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

ok ich habe alles umgeschrieben und hoffe nun auf hilfreiche Antworten.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tja der 15 Jährige könnte sich wegen Betruges strafbar gemacht haben wenn dem Vertragspartner ein Schaden entstanden ist. Der 15 Jährige sollte mit seinen Eltern sprechen und mit denen zusammen einen Anwalt aufsuchen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Moooment mal:

1. Für Betrug wäre Voraussetzung, daß der Minderjährige schon bei der Anmeldung vorhatte, sich bei einer evtl. Rechnung auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen. Das dürfte kaum zu beweisen sein.

2. Wenn der Betreiber unkontrolliert mit Minderjährigen Geschäfte eingeht, wird er kaum einen "Schaden" nachweisen können, an dem er nicht eine nicht unerhebliche Mitschuld trägt. Erfahrungsgemäß klagen solche Anbieter niemals vor Gericht und stellen auch keine Strafanzeigen.

Ein Anwalt wäre damit wohl erst dann angeraten, wenn die Gegenseite tatsächlich Klage erhebt oder strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen wurden.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe leider nicht genug Renommeepunkte, um das zu bewerten, aber Ihr Beitrag war sehr hilfreich und würde den 15jährigen ungemein beruhuigen Winken
Vielen Dank!


Zuletzt bearbeitet von Anonymus2 am 12.06.06, 13:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt das auch für den Fall, dass der 15jährige ein falsches Alter angegeben hat?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich wäre das eine dumme Aktion des 15jährigen gewesen, aber jetzt im Nachhinein sehe ich erst mal, was das für ein Saftladen wäre. Erst alles zu akzeptiren, bis sich ein anstendiger Betrag (84€) gebildet hat und dann plötzlich die Rechnung an das einzig richtig angegebene (die E-Mailadresse) schicken.
Bevor ich als Lieferant ein Abo schicke, würde ich doch wenigstens mal gucken ob die angegebene Adresse überhaupt existiert und wenn ja, ob dort wirklich die namentlich angegebenen Leute wohnen. Solange dass nicht übereinstimmt könnte dieser Saftladen doch nicht über einen Zeitraum von mehreren Monaten Abonnements schicken. Wozu gibt man denn sonst den Namen ein, wenn der nichtmal geprüft wird? Das hätte für die direkt nach Anmeldung 5min ihrer wertvollen Zeit gekostet. Aber nein, man lässt lieber alles laufen und hält sich mit der Rechnung dann an die E-Mailadresse.

Ist man mit 15 nicht eingeschränkt geschäftsfähig, sodass der 15jährige ohne Zustimmung der Eltern gar keinen Vertrag abschließen kann?

Ich befürchte aber, dass sie im Falle einer Anklage des 15jährigen damit argumentieren, dass sie sich ja auf die Angaben, die gemacht werden, verlassen müssen und sie davon ausgehen mussten, dass der 15jährige volljährig ist.

Was sollte dieser 15jährige jetzt tun?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymus2 hat folgendes geschrieben::
Ist man mit 15 nicht eingeschränkt geschäftsfähig, sodass der 15jährige ohne Zustimmung der Eltern gar keinen Vertrag abschließen kann?


Korrekt.

Anonymus2 hat folgendes geschrieben::
Ich befürchte aber, dass sie im Falle einer Anklage des 15jährigen damit argumentieren, dass sie sich ja auf die Angaben, die gemacht werden, verlassen müssen und sie davon ausgehen mussten, dass der 15jährige volljährig ist.


So läßt sich aber das BGB nicht aushebeln. Es kommt nicht darauf an, ob die Gegenseite weiß, daß ihr potentieller Vertragspartner noch nicht volljährig ist, sondern nur darauf, ob er es wirklich ist.

Anonymus2 hat folgendes geschrieben::
Was sollte dieser 15jährige jetzt tun?


Die Sache aussitzen, auf gar keinen Fall mehr irgendwelche Korrespondenz führen (bei der man im besten Fall Zeit und Nerven verbrennt und im schlimmsten Fall evtl. noch eine tatsächliche Nutzung zugeben könnte), einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und sich darauf verlassen, daß so ein Anbieter sich niemals vor Gericht trauen wird. Mal abgesehen davon, daß er im Zweifel wohl den Vertragsschluß nicht einmal wird beweisen können, wenn er lediglich eine Email-Adresse (die auch ein Dritter eingegeben haben oder Zugriff gehabt haben kann) von seinem "Kunden" hat.
_________________
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Anonymus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Mal abgesehen davon, daß er im Zweifel wohl den Vertragsschluß nicht einmal wird beweisen können, wenn er lediglich eine Email-Adresse (die auch ein Dritter eingegeben haben oder Zugriff gehabt haben kann) von seinem "Kunden" hat.

Leider ist das glaub ich nicht so einfach. Denn um die Anmeldung abschließen zu können müsste der 15jährige in seinem Mailpostfach den Link anklicken. Und so ist es unwahrscheinlich, dass es ein Dritter gewesen sein könnte. So könnte der wichtigste Teil des Briefes, den der 15jährige bekommen hätte, aussehen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www..com -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www..com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: xxxxxxxxxxxxx. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 03.04.1987. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Sollte sich der 15jährige doch ernsthaft Sorgen machen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Text kommt mir bekannt vor. Der letzte aussagekräftige Thread zu dem Thema findet sich hier.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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