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Welches Rechtsgebiet

 
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xxx28xxx
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Anmeldungsdatum: 20.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 16:25    Titel: Welches Rechtsgebiet Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn jemand gegen seinen Telefonanbieter vorgehen möchte, fällt das unter Zivilrecht? Zivilrechtliche Angelegenheiten zahlt (soviel ich weiß) doch nicht die Rechtschutzversicherung, oder übernehmen die nur nicht die Gerichtskosten, den vorherigen Schriftverkehr aber schon? Oder fällt das Ganze eher unter Vertragsrecht?
Danke schonmal!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 18:33    Titel: Re: Welches Rechtsgebiet Antworten mit Zitat

1. Vertragsrecht ist ein Unterfall von Zivilrecht.

2. RSV'en zahlen gerade Zivilrechtsfälle (und einige Strafrechtsfälle).

3. Auch ansonsten umgekehrt: Außergerichtliche Kosten zahlt eine RSV nicht immer, wohl aber die Gerichtskosten (wenn sie denn Deckungszusage erteilt).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gloria5
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Ärger mit einem Telefonanbieter hat und trotz eigener Bemühungen keine Einigung z.B. über eine Abrechnung erreicht, kann sich an die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wenden. Ein detailliertes Schreiben kostet lediglich eine Briefmarke.
Die Regulierungsbehörde greift allerdings nur, wenn noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.
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xxx28xxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 09:12    Titel: Telefonanbieter Antworten mit Zitat

Super, das war ein guter Tip mit der Regulierungsbehörde! Geht das denn relativ schnell dort und kann ich, falls das nichts bringt später noch einen Anwalt einschalten?
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Gloria5
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schnell die Regierungsbehörde beim Beantworten der Frage ist, weiß ich nicht. Da Sie ab er für den Endverbraucher da ist, dürfte das so lange ja wohl nicht dauern.
Selbstverständlich kannst du später auch noch einen Anwalt einschalten, falls dir nicht geholfen werden kann.
Im übrigen wäge vorher ab, ob auch ein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt vorliegt, da du dich ansonsten lieber gleich an das Beschwerdemangement des betroffenen Anbieters mit der Bitte um Beantwortung deiner Frage wendest.
Spart Zeit Smilie
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