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Verfasst am: 26.06.06, 22:07 Titel: Betriebsaufgabe wegen Ablehnung durch Behörde
Betriebsaufgabe wegen Ablehnung durch Behörde
Hallo, ich wurde nach meiner Umschulung zur Steuerfachangestellten von einem Lohnsteuerhilfeverein angeworben,als Beratungsstellenleiterin tätig zu sein. Darauf habe ich mich gerne eingelassen.
Ich habe also auf die guten Ratschlägen hin Gewerbe angemeldet, zur Umsatzsteuer optiert und Vorsteuer für meine Büroeinrichtung einschließlich Laptop, Gesetze e.t.c. kassiert.
Das hatte nur einen Haken: Da mir als Beratungsstellenleiterin 3 Jahre Berufserfahrung fehlten, wurde für mich ein Steuerberater gesucht der für diese 3 Jahre der Beratungsstellenleiter ist und ich die Mitarbeiterin der Beratungsstelle. Laut Lohnsteuerhilfeverein gäbe es im Steuerberatungsgesetz eine "Auffangvorschrift" - Da heißt es, dass der, der 3 Jahre auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts praktisch an 16 Wochenstunden tätig war, zum Beratungsstellenleiter ernannt werden darf- Wie, geht daraus nicht hervor. Im Nachhinein weiß ich, dass das so wie bei mir geplant war im Leben nicht möglich ist... Es ist in jedem Fall eine Weisungsgebundenheit und auch nur ein Arbeitgeber. Der Lohnsteuerhilfeverein macht diese Geschichte aber seit 15 Jahren mit seinen freiberuflichen Mitarbeitern. Das klappt wohl immer.
Naja, ich habe nach 4 Monaten Wartezeit von der OFD meine Ablehnung bekommen.
A: Beratungsstellenleiter soll der Steuerberater sein. Intern hatten wir aber ein Vertrag, der zwischen mir und dem Verein ein Beratungsstellenleitervertrag beinhaltete und ein ergänzender Vertrag zwischen dem Steuerberater und allen Beteiligten...
B: Wenn die Beratungsstelle bei mir zuhause ist, ist es praktisch unmöglich für den Beratungsstellenleiter an die Unterlagen seiner Mitglieder ungefragt zu kommen.
C: Wo verdient ein Mitarbeiter mehr Geld als der Chef?
Dem nicht genug...
Das Finanzamt lehnte die Anerkennung meines Gewerbes nachträglich ab. Ich bekam die Beriebsausgaben aus 2005 nicht anerkannt und heute ging vom Konto ein Betrag ab, der wohl die von mir in Anspruch genommene Vorsteuer beinhaltet. Als Text steht auf dem Auszug: "Siehe besondere Mitteilung", die aber noch nicht da ist...
Wer von euch hat die Quelle des Urteils aus der hervorgeht, dass wegen Ablehnung einer Behörde das Gewerbe nicht nachträglich aberkannt werden darf, wenn der Gewerbetreibende nicht Betrug im Schilde führte???
zunächst sollte dir als Steuerfachangestellte bekannt sein, dass Rechtsberatung in einem Forum nicht erlaubt ist, daher bitte auch die Forenregeln lesen.
Aber die Kernfrage lässt sich einfach beantworten:
Man kann nicht ein Gewerbe eröffnen, dass gegen geltendes Recht verstößt, und sich dann beschweren, dass das Gewerbe nicht anerkannt wurde.
Verfasst am: 27.06.06, 09:42 Titel: Re: Betriebsaufgabe wegen Ablehnung durch Behörde
Corina.K hat folgendes geschrieben::
Wer von euch hat die Quelle des Urteils aus der hervorgeht, dass wegen Ablehnung einer Behörde das Gewerbe nicht nachträglich aberkannt werden darf, wenn der Gewerbetreibende nicht Betrug im Schilde führte???
ich hab die Quelle leider nicht .... hast du denn das Urteil? Mir ist kein solches bekannt ... brenne aber schon darauf:
Herr Wachmeister, ich hatte das 50 km/h- Schild nicht gesehen, aber ich wollte nicht gegen die STVO verstoßen .... bitte geben Sie mir keinen Strafzettel!
Wenn ich meine Unwissenheit oder eigene Dummheit immer als Grund meines Haftungsausschlusses hätte anführen dürfen.... dann hätte ich in meiner Vergangenheit viel weniger "Lehrgeld" zahlen müssen. Sorry, aber ich glaube, da wirst du kein Urteil zu finden!
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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