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jemand hat beim Finanzamt eine Tätigkeit als Webdesigner angemeldet.
Dabei wurde ihm gleich mit der Anmeldung auf Wunsch schriftlich bestätigt, dass er als freiberuflicher Webdsigner eingestuft wurde.
1. Ist er damit definitiv Freiberufler oder wird das erst bei der späteren Bearbeitung entschieden?
2. Das Werbeverbot für Freiberufler hat sich ja etwas gelockert.
Neutral darf auf das eigene Angebot hingewiesen werden.
Konkret gefragt: Ist es erlaubt, neutral verfasste Werbezettel in Briefkästen zu werfen?
z.B. "Biete Webseiten und -applikationen. >>Domain + Email <<" Geht das rechtlich 100%ig in Ordnung? Muss evtl. ein Hinweis dazu, dass man Freiberufler ist o.ä.?
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