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jemand hat aufgrund psychischer erkrankung einen gerichtlich bestellten betreuer für behördenangelegenheiten. scheinbar kennt der betreuer sich im SGB nicht besonders gut aus.
nun möchte der betreute, dass seine schwester betreuerin wird. wie kann das errreicht werden? kann er akteneinsicht bei gericht bekommen und einen anderen betreuer beantragen? wie sind die schritte?
danke für hilfreiche infos. _________________ TG
jemand hat aufgrund psychischer erkrankung einen gerichtlich bestellten betreuer für behördenangelegenheiten. scheinbar kennt der betreuer sich im SGB nicht besonders gut aus.
nun möchte der betreute, dass seine schwester betreuerin wird. wie kann das errreicht werden? kann er akteneinsicht bei gericht bekommen und einen anderen betreuer beantragen? wie sind die schritte?
danke für hilfreiche infos.
Der Betreute kann jederzeit beim Amtsgericht formlos einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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