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ich weiß nicht so genau, ob ich im richtigen Thread inseriere, aber ich hoffe schon.
Ich habe ein minderschweres Problem.
Undzwar arbeite ich seit über 4 Jahren neben meinem Studium. Nun schrieb mir die Krankenkasse letzte Woche, dass ich bitte alle wichtigen Unterlagen zusenden soll, damit sie ermitteln können, ob ich mich hätte studentisch versichern müssen.
Und jetzt kommt der Knackpunkt: mein Bruttojahreslohn liegt definitv über dieser 400€ Grenze, jedoch habe ich für alle Jahre eine Lohnsteuererklärung gemacht.
Und nun meine Frage: auf dem Steuerbescheid steht einmal "Einkünfte" und einmal "zu versteuerndes Einkommen". Diese beiden Zahlen sind so unterschiedlich, dass allein davon abhängt, ob ich mich rückwirkend versichern muss.
Mit welcher Zahl rechnet eine Krankenkasse? Einkünft oder zu versteuerndes Einkommen?
Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.... immerhin stehen mindestens 3Jahre Nachzahlung auf dem Spiel und das ist echt harter Toback!
Okay, dass heisst man nimmt nicht den Betrag des zu versteuernden Einkommens, sondern das der Einkünfte.
Aber wozu ist denn das dann gut.... das steht ja als letztes auf meinem Steuerbescheid!
Gut... naja, eigentlich gar nicht gut.
Bin ja seit eh und je familienversichert.
Kann man von mir verlangen mich rückwirkend studentisch zu versichern und alles nachzuzahlen?
Oder kann ich mich dann ab sofort einfach versichern?
Das Gesamteinkommen ist im wesentlichen das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten. Es kann noch mehr dazu kommen, wenn man auch andere Einkommensarten hat (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.).
Du oder Dein Vater oder Deine Mutter haben der Krankenkasse jährlich im Fragebogen mitgeteilt, daß Du nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst, obwohl das offenbar falsch war. Warum habt ihr nicht das richtige Einkommen angegeben?
Zitat:
Kann man von mir verlangen mich rückwirkend studentisch zu versichern und alles nachzuzahlen?
Wenn Du
a) die ganze Zeit über Student warst
b) nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hast
c) die Einkommensgrenze überschritten hast
dann wohl ja. Sonst wäre ja der der Dumme, der von Anfang an wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Aber ein Problem ist schon: der Normal-Student weiß nicht unbedingt, was der begriff "Gesamteinkommen" genau bedeutet.
Du mußt es halt so sehen: auch bei von Anfang an korrekter Abwicklung hättest Du ebensoviel bezahlen müssen, nur eben schon viel früher. Falls die Krankenkasse keine Zinsen verlangt, hast Du damit sogar einen Gewinn gemacht (kostenfreies Darlehen).
Für das Jahr 2003 habe ich wahrheitsgemäß angegeben, da ich dort wirlich drunter war.
Die Jahre 2004 und 2005 kamen keine Fragebögen von der Krankenkasse. (Sonst hätte man mich ja bestimmt schon ein paar Jahre eher angeschrieben, oder?)
Erst im Mai 2006 (also vor 2 Monaten) trudelte ein Schreiben ein, in dem ich mein Einkommen von 2004 und 2005 auflisten sollte.
Das heißt, ich habe nie geleogen und da ich nichts davon wusste finde ich es ganz schön dreist, dass sie jetzt erst damit kommen. Und wirklich fair finde ich es dann nämlich nicht. Ist immerhin verjährt, oder? Kann ich dann nicht wenigstens auf Kulanz hoffen, wenn die sich erst so spät auskäsen?
Für das Jahr 2003 habe ich wahrheitsgemäß angegeben, da ich dort wirlich drunter war.
Die Jahre 2004 und 2005 kamen keine Fragebögen von der Krankenkasse.
Im Fragebogen der KKH steht z.B. vorgedruckt und wird per Unterschrift bestätigt:
"Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere,wenn sich das Bruttoeinkommen
meiner o.a. Familienangehörigen verändert oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden."
tine81 hat folgendes geschrieben::
Das heißt, ich habe nie geleogen und da ich nichts davon wusste finde ich es ganz schön dreist, dass sie jetzt erst damit kommen. Und wirklich fair finde ich es dann nämlich nicht. Ist immerhin verjährt, oder?
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