Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - studentische Krankenversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

studentische Krankenversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tine81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 23:46    Titel: studentische Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht so genau, ob ich im richtigen Thread inseriere, aber ich hoffe schon.
Ich habe ein minderschweres Problem.

Undzwar arbeite ich seit über 4 Jahren neben meinem Studium. Nun schrieb mir die Krankenkasse letzte Woche, dass ich bitte alle wichtigen Unterlagen zusenden soll, damit sie ermitteln können, ob ich mich hätte studentisch versichern müssen.

Und jetzt kommt der Knackpunkt: mein Bruttojahreslohn liegt definitv über dieser 400€ Grenze, jedoch habe ich für alle Jahre eine Lohnsteuererklärung gemacht.

Und nun meine Frage: auf dem Steuerbescheid steht einmal "Einkünfte" und einmal "zu versteuerndes Einkommen". Diese beiden Zahlen sind so unterschiedlich, dass allein davon abhängt, ob ich mich rückwirkend versichern muss.
Mit welcher Zahl rechnet eine Krankenkasse? Einkünft oder zu versteuerndes Einkommen?
Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.... immerhin stehen mindestens 3Jahre Nachzahlung auf dem Spiel und das ist echt harter Toback! Weinen

Habt Dank

Tine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht Dir vermutlich um die Frage, ob Du stattdessen kostenlos familienversichert sein könntest?

Dafür ist das "Gesamteinkommen" relevant. Das ist die "Summe der Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tine81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dass heisst man nimmt nicht den Betrag des zu versteuernden Einkommens, sondern das der Einkünfte.
Aber wozu ist denn das dann gut.... das steht ja als letztes auf meinem Steuerbescheid!

Gut... naja, eigentlich gar nicht gut.
Bin ja seit eh und je familienversichert.
Kann man von mir verlangen mich rückwirkend studentisch zu versichern und alles nachzuzahlen?
Oder kann ich mich dann ab sofort einfach versichern?

Ich hab so Angst.... das ist soooo viel Geld.

MfG

Tine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Schaut schlecht aus .....

Das Gesamteinkommen ist im wesentlichen das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten. Es kann noch mehr dazu kommen, wenn man auch andere Einkommensarten hat (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.).

Du oder Dein Vater oder Deine Mutter haben der Krankenkasse jährlich im Fragebogen mitgeteilt, daß Du nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst, obwohl das offenbar falsch war. Warum habt ihr nicht das richtige Einkommen angegeben?

Zitat:
Kann man von mir verlangen mich rückwirkend studentisch zu versichern und alles nachzuzahlen?


Wenn Du

a) die ganze Zeit über Student warst
b) nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hast
c) die Einkommensgrenze überschritten hast

dann wohl ja. Sonst wäre ja der der Dumme, der von Anfang an wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Aber ein Problem ist schon: der Normal-Student weiß nicht unbedingt, was der begriff "Gesamteinkommen" genau bedeutet.

Du mußt es halt so sehen: auch bei von Anfang an korrekter Abwicklung hättest Du ebensoviel bezahlen müssen, nur eben schon viel früher. Falls die Krankenkasse keine Zinsen verlangt, hast Du damit sogar einen Gewinn gemacht (kostenfreies Darlehen).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tine81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also da muss ich etwas revidieren.

Für das Jahr 2003 habe ich wahrheitsgemäß angegeben, da ich dort wirlich drunter war.
Die Jahre 2004 und 2005 kamen keine Fragebögen von der Krankenkasse. (Sonst hätte man mich ja bestimmt schon ein paar Jahre eher angeschrieben, oder?)
Erst im Mai 2006 (also vor 2 Monaten) trudelte ein Schreiben ein, in dem ich mein Einkommen von 2004 und 2005 auflisten sollte.
Das heißt, ich habe nie geleogen und da ich nichts davon wusste finde ich es ganz schön dreist, dass sie jetzt erst damit kommen. Und wirklich fair finde ich es dann nämlich nicht. Ist immerhin verjährt, oder? Kann ich dann nicht wenigstens auf Kulanz hoffen, wenn die sich erst so spät auskäsen?

Habe ich denn keine Rechte?

MfG

Christin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

tine81 hat folgendes geschrieben::

Für das Jahr 2003 habe ich wahrheitsgemäß angegeben, da ich dort wirlich drunter war.
Die Jahre 2004 und 2005 kamen keine Fragebögen von der Krankenkasse.


Im Fragebogen der KKH steht z.B. vorgedruckt und wird per Unterschrift bestätigt:

"Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere,wenn sich das Bruttoeinkommen
meiner o.a. Familienangehörigen verändert
oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden."


tine81 hat folgendes geschrieben::

Das heißt, ich habe nie geleogen und da ich nichts davon wusste finde ich es ganz schön dreist, dass sie jetzt erst damit kommen. Und wirklich fair finde ich es dann nämlich nicht. Ist immerhin verjährt, oder?


Beitragsansprüche verjähren nach 4 Kalenderjahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.