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Sonni101
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 16:27    Titel: Weitergabe von Betriebssystem Antworten mit Zitat

Folgendes:

A richtet als Freundschaftsdienst auf dem Computer von B eine neues Betriebssystem ein, welches um die Jahrtausendwende aktuell war.
A selber benutzt dieses System nicht mehr, hat aber den original Datenträger noch in seinem Besitz.
Um das System bei B lauffähig zu machen, trug A dort seinen Lizenzschlüssel ein.

1) Durfte A überhaupt das System mit seinem Lizenzschlüssel bei B installieren, obwohl hier kein Verkauf stattgefunden hat?

2) Kann A die Löschung des Systems bzw. des Lizenzschlüssels von B verlangen?

Gruss, Sonni
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Ja, wenn er selbst die Originallizenz an B weitergibt.

ad 2.

Knifflig. A hat die Installation ja selbst durchgeführt. Selbst beschwert ist er auch nicht, denn geschädigt ist eigentlich nur der Hersteller. Fraglich wäre, was vereinbart war oder was als konkludent vereinbart gewertet werden kann.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Sonni101
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, wenn er selbst die Originallizenz an B weitergibt.

"zur Verfügung stellen" wäre wohl der passendere Ausdruck. Eine Schenkung oder Verkauf war ja nicht gewollt, eher vielleicht ein Ausleihen.
A hat die Lizenz für einen Einzeplatz-PC erworben. Somit dürfte die Sache nicht gegen Lizenzvorgaben verstossen, da sie ja auch nur einmal in Gebrauch ist.
Nächste Frage die ich mir stelle: Kann man Lizenznummern überhaupt "ausleihen"?

Was könnte A tun, wenn er das System gerne selber wieder nutzen möchte?
Eine Doppelinstallation ist ja (theoretisch Cool ) nicht erlaubt.

Gruss, Sonni
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sonni101 hat folgendes geschrieben::
Nächste Frage die ich mir stelle: Kann man Lizenznummern überhaupt "ausleihen"?


Klar.

Sonni101 hat folgendes geschrieben::
Was könnte A tun, wenn er das System gerne selber wieder nutzen möchte?


Überlegen, ob man irgendeinen Rechtsanspruch gegen B konstruieren könnte, die Nutzung in Zukunft zu unterlassen und das Programm zu deinstallieren. Kann man das nicht, sieht es schlecht für A aus.
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L4nK4sT0r
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Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das ein freundschafdtsdienst war, und die Seriennummer nach wie vor nur einmal existiert, hat niemand wwas zu befürchten. wenn A jetzt sein System wiederhaben möchte, hat er Pech, hätte er es nicht weg gegeben. (so denke ich. ich weis natürlich nicht, inwiefern das rechtlich hinkommt. aber das erscheint mir das logischste.) Weil auch eine Schenkung ist ein Vertrag...
_________________
Zitat:

Original von ****:
Warum dürfen wir nicht sündigen, wenn Jesus eh dafür gestorben ist?
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Sonni101
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn das ein freundschafdtsdienst war, und die Seriennummer nach wie vor nur einmal existiert, hat niemand wwas zu befürchten.

Das wurde weiter oben ja schon festgestellt und steht ausser Frage.

Zitat:
Weil auch eine Schenkung ist ein Vertrag...

Davon war nie die Rede. Siehe oben.

Zitat:
ich weis natürlich nicht, inwiefern das rechtlich hinkommt.

Quizfrage: Warum stelle ich meine Frage in diesem Forum Cool

Gruss, Sonni
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