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Verfasst am: 27.06.06, 16:27 Titel: Weitergabe von Betriebssystem
Folgendes:
A richtet als Freundschaftsdienst auf dem Computer von B eine neues Betriebssystem ein, welches um die Jahrtausendwende aktuell war.
A selber benutzt dieses System nicht mehr, hat aber den original Datenträger noch in seinem Besitz.
Um das System bei B lauffähig zu machen, trug A dort seinen Lizenzschlüssel ein.
1) Durfte A überhaupt das System mit seinem Lizenzschlüssel bei B installieren, obwohl hier kein Verkauf stattgefunden hat?
2) Kann A die Löschung des Systems bzw. des Lizenzschlüssels von B verlangen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.06.06, 20:05 Titel:
ad 1.
Ja, wenn er selbst die Originallizenz an B weitergibt.
ad 2.
Knifflig. A hat die Installation ja selbst durchgeführt. Selbst beschwert ist er auch nicht, denn geschädigt ist eigentlich nur der Hersteller. Fraglich wäre, was vereinbart war oder was als konkludent vereinbart gewertet werden kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ja, wenn er selbst die Originallizenz an B weitergibt.
"zur Verfügung stellen" wäre wohl der passendere Ausdruck. Eine Schenkung oder Verkauf war ja nicht gewollt, eher vielleicht ein Ausleihen.
A hat die Lizenz für einen Einzeplatz-PC erworben. Somit dürfte die Sache nicht gegen Lizenzvorgaben verstossen, da sie ja auch nur einmal in Gebrauch ist.
Nächste Frage die ich mir stelle: Kann man Lizenznummern überhaupt "ausleihen"?
Was könnte A tun, wenn er das System gerne selber wieder nutzen möchte?
Eine Doppelinstallation ist ja (theoretisch ) nicht erlaubt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.06.06, 09:20 Titel:
Sonni101 hat folgendes geschrieben::
Nächste Frage die ich mir stelle: Kann man Lizenznummern überhaupt "ausleihen"?
Klar.
Sonni101 hat folgendes geschrieben::
Was könnte A tun, wenn er das System gerne selber wieder nutzen möchte?
Überlegen, ob man irgendeinen Rechtsanspruch gegen B konstruieren könnte, die Nutzung in Zukunft zu unterlassen und das Programm zu deinstallieren. Kann man das nicht, sieht es schlecht für A aus. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn das ein freundschafdtsdienst war, und die Seriennummer nach wie vor nur einmal existiert, hat niemand wwas zu befürchten. wenn A jetzt sein System wiederhaben möchte, hat er Pech, hätte er es nicht weg gegeben. (so denke ich. ich weis natürlich nicht, inwiefern das rechtlich hinkommt. aber das erscheint mir das logischste.) Weil auch eine Schenkung ist ein Vertrag... _________________
Zitat:
Original von ****:
Warum dürfen wir nicht sündigen, wenn Jesus eh dafür gestorben ist?
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