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mich-me FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 02.06.06, 11:12 Titel: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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Hallo liebe User,
Person A ist recht verzweifelt wegen einer Abmahnung die sie gestern bekommen hat und ist dankbar für eure Tipps.
Person A hat vor etwas mehr als einem Jahr eine Firma gegründet und auch eine Homepage selbst erstellt. Damit die Kunden ihn auch finden können hat Person A einen Stadtplan aus den Gelben Seiten eingescannt und ins Netz gestelltund hat sich darüber auch keine großartigen Gedanken gemacht - FEHLER!
Gestern kam dann eine Abmahnung von Rechtsanwälten aus Hamburg, die die Interessen eines Kartographie Verlags aus München vertreten. Schaden für die unerlaubte Kartennutzung 2019 Euro und Anwaltskosten 750 Euro.
Person A hat sofort die Karte aus dem Netz genommen und sich mit der IHK in Verbindung gesetzt. Bekam dort sofort einen Termin. Die IHK prüft jetzt die Sache und am Dienstag hat dann Person A dann noch einen Termin dort. Die freundliche Dame hat Person A allerdings nach ihrem ersten Eindruck keine Hoffnungen gemacht.
Der Fall ist eigentlich sehr eindeutig und doch ist Person A sehr dankbar für eure Tipps und Hinweise. Vielleicht ist doch noch was zu retten? |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 02.06.06, 13:01 Titel: |
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Versuchen Sie es mit Jammern. Sonst hilft nicht viel. Evtl. könnte man mit den Schadenersatz streiten. Jedoch würde das verhandeln vor Gericht nur die Kosten erhöhen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Frhr. v. Gravenreuth FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 820 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.06.06, 13:52 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| mich-me hat folgendes geschrieben:: |
Gestern kam dann eine Abmahnung von Rechtsanwälten aus Hamburg, die die Interessen eines Kartographie Verlags aus München vertreten. Schaden für die unerlaubte Kartennutzung 2019 Euro und Anwaltskosten 750 Euro.
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Was möglicherweise noch günstig ist. Vgl. Landgericht Berlin
Urteil verkündet am: 21.02.2006 bei: http://www.geka-online.de/urteil_monat_05.html _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH) |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 02.06.06, 16:11 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| mich-me hat folgendes geschrieben:: | | Person A einen Stadtplan aus den Gelben Seiten eingescannt und ins Netz gestellt |
Wenn das eine zumindest fahrlässige Verletzung der Urheberrechte war, dann könnte Schadensersatz in Höhe fiktiver Lizenzen gefordert werden, wie sie von diesem (oder anderen) Kartenanbietern für derartige Verwertungshandlungen tatsächlich verlangt werden und von einem vernünftigen Lizenznehmer dafür auch gezahlt würden.
| Zitat: | | Schaden für die unerlaubte Kartennutzung 2019 Euro |
Ein Schaden in dieser Höhe dürfte nach keiner der drei zulässigen Berechnungsarten (nachgewiesener tatsächlicher Schaden in Höhe erlittener Umsatz-/Gewinneinbußen, vom Rechteverletzer mit den unzulässig verwerteten Kartenwerken erzielter Verletzer-Gewinn, Herausgabe ersparter, fiktiver Lizenz-Gebühren) entstanden sein können.
| Zitat: | | und Anwaltskosten 750 Euro. |
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung eines Betrags in dieser Höhe dürften nicht erfüllt sein. Nicht zuletzt wohl deswegen, weil nicht ersichtlich ist, weshalb für den Kartenrechteinhaber im Rahmen der außergerichtlichen Kontaktaufnahme hier (schon) die kostentreibende Einschaltung eines Anwalts erforderlich gewesen sein sollte, insbesondere dann, wenn routinemäßig eine einfach zu erkennende, ungenehmigte "Internet"-Verwertung beanstandet wird, mit deren Verantwortlichem regelmäßig auf kostengünstigstem Weg per eMail kommuniziert werden kann.
mbG |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 02.06.06, 22:51 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| mich-me hat folgendes geschrieben:: | | ... einen Stadtplan ... |
| Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben:: | | mich-me hat folgendes geschrieben:: |
Gestern kam dann eine Abmahnung von Rechtsanwälten aus Hamburg, die die Interessen eines Kartographie Verlags aus München vertreten. Schaden für die unerlaubte Kartennutzung 2019 Euro und Anwaltskosten 750 Euro.
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Was möglicherweise noch günstig ist. Vgl. Landgericht Berlin
Urteil verkündet am: 21.02.2006 bei: http://www.geka-online.de/urteil_monat_05.html |
| Landgericht Berlin hat folgendes geschrieben:: | | ... für eine Karte auf 820,00 € und für je fünf Karten auf jeweils 1220,00€, insgesamt auf 6920,00 € |
Pi mal Daumen |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 03.06.06, 09:08 Titel: |
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Erklären Sie dem das Sie Bankrott sind. Dann erklären Sie das es Ihnen möglich wäre 1000 Euro zu zahlen wenn damit die Forderung erledigt wäre. Sonst möge er pfänden. Da sie nichts haben wäre das zwar sinnlos aber er solle es versuchen
Das ist dann wie der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach.
Versuchen kann man es.
Sich vor Gericht zu vergleichen würde sich erst lohnen wenn der die Hälfte nachgeben würden, alles davor würde Ihr Anwalt fressen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 03.06.06, 10:45 Titel: |
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| Was, außer einer Menge Ärger, soll es bringen eine Insolvenz zu fingieren? |
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bloodhound FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 360
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Verfasst am: 03.06.06, 16:39 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| BuGeHof hat folgendes geschrieben:: | | Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung eines Betrags in dieser Höhe dürften nicht erfüllt sein. Nicht zuletzt wohl deswegen, weil nicht ersichtlich ist, weshalb für den Kartenrechteinhaber im Rahmen der außergerichtlichen Kontaktaufnahme hier (schon) die kostentreibende Einschaltung eines Anwalts erforderlich gewesen sein sollte, insbesondere dann, wenn routinemäßig eine einfach zu erkennende, ungenehmigte "Internet"-Verwertung beanstandet wird, mit deren Verantwortlichem regelmäßig auf kostengünstigstem Weg per eMail kommuniziert werden kann. |
Die Urheberrechtsverletzung wird zudem stets durch den Verletzten selbst festgestellt. Dazu betreibt einer der Kartenanbieter für die übrigen ein Netzwerk, in dem für jeden erkannten Fall bezahlte "Fahnder" die identifizierten Webseiten und den vermutlichen Rechteinhaber melden. Der adressierte Anbieter prüft dann, ob die Karte zu seiner "Substanz" gehört und sich die Rechtekette lückenlos nachweisen läßt. Dann werden die Anwälte mit dem Inkasso beauftragt. Andere nennenswerte Umsätze aus regulärem Lizenzvertrieb sind nicht bekannt.
Das Geschäftsmodel der Kartenanbieter basiert praktisch nur auf der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und maßlos überhöhten, faktisch am Markt nicht durchsetzbaren Lizenzpreisen. Dazu einer der Anbieter dieses Netzwerkes: "Der .... hat einen xxx-Stadtplandienst beschlossen. Wir machen gerade die Verträge. Damit werden die Verstöße in diesem Bereich drastisch zunehmen." Einer der beteiligten Anwälte schrieb von einem fiktiven Lizenzschaden auf Basis der Preisliste. Und er prognostizierte "erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Geschäftsmodell", sollte ein Obergericht in einem Berufungsfall die Angemessenheit der Lizenzgebühr anders als die Vorinstanz(en) sehen, weshalb er sich für eine klare Selektion der Gegner möglicher Verfahren aussprach. Eine notwendige Risikominimierung zur Rettung eines mehr als fragwürdigen Geschäftsmodells.
Die Haltung der Gerichte gegenüber den Anbietern wurde vom gleichen RA mit "wohlwollend" beschrieben, was im Klartext wohl auch heißt, dass hier "Recht" nach Gutsherrenart gesprochen wird. Richter diverser Gerichte lassen sich von Serienabmahnern leider immer noch instrumentalisieren, obwohl sie in den Augen der Anbieter lediglich ebenso nützliche Idioten sind wie die, die meinen ihre Webpräsenzen unbedingt mit Karten aufplustern zu müssen. Als ob man die im Zeitalter von GPS und preiswerter Navigationsgeräte nicht finden würde, falls man je das Bedürfnis verspürt, einen Kurs im Bongotrommeln in einer Esoterik- WG zu belegen.
bh |
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Frhr. v. Gravenreuth FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 820 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.06.06, 19:55 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Erklären Sie dem das Sie Bankrott sind. |
Solche Sprüche glaube ich z.B. erst dann wenn der eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgelegt hat. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH) |
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Frhr. v. Gravenreuth FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 820 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.06.06, 19:58 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| bloodhound hat folgendes geschrieben:: |
Andere nennenswerte Umsätze aus regulärem Lizenzvertrieb sind nicht bekannt.
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Will sich da jemand in Hamburg eine ABmahnung einfangen?  _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH) |
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selbstdenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.06.06, 01:42 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben:: | | bloodhound hat folgendes geschrieben:: |
Andere nennenswerte Umsätze aus regulärem Lizenzvertrieb sind nicht bekannt.
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Will sich da jemand in Hamburg eine ABmahnung einfangen?  |
Aber Freiherrchen. Abmahnen kann jeder. Dieselbe durchbekommen ist was ganz anderes. Nicht wahr?
Also, wenn da jemand verkündet, was ihm bekannt ist- oder eben konkret nicht bekannt ist, dann kann das einem oder mehreren anderen ganz anders bekannt sein. Es handelt sich in bewundernwürdiger Eindeutigkeit um eine zulässige Meinungsäußerung nach Art. 5 Absatz 1 GG
Schon komisch, dass ein Anwalt, der auf Presse- und Persönlichkeitrecht spezialisert ist, das nicht wissen will.
selbstdenker |
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bloodhound FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 360
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Verfasst am: 04.06.06, 11:00 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben:: | | bloodhound hat folgendes geschrieben:: |
Andere nennenswerte Umsätze aus regulärem Lizenzvertrieb sind nicht bekannt.
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Will sich da jemand in Hamburg eine ABmahnung einfangen?  |
?
bh |
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selbstdenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.06.06, 11:20 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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| bloodhound hat folgendes geschrieben:: |
?
bh |
Vielleicht will GvG auch Juriquette lernen. Mit einer Abmahnung zu drohen ist jedenfalls alles andere als höflich. Dagegen war mein Artikel, der redaktionell entfernt wurde, ja regelrecht von Sonnenschein und guter Laune geprägt.
Ich schließe mich also an und tippe sogar drei: ???
selbstdenker |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.06.06, 11:53 Titel: |
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| selbstdenker hat folgendes geschrieben:: | | Mit einer Abmahnung zu drohen ist jedenfalls alles andere als höflich. |
Also, wenn FvG eine Aussage mit einem Smilie versieht, kann ich da beim besten Willen keine "Drohung" erkennen. Vielleicht kommen wir alle mal wieder back to topic - und wenn Anschuldigungen ausgetauscht werden sollen, tun wir dies bitte alle sachlich und unter Anführung von Belegen. Das ist dann auch gerichtsfest...
Beste Grüße
Metzing (der auch gerne allen Threadteilnehmern den Sonderstatus "lernt Juriquette" verpassen kann, wenn diese darum betteln... ) _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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selbstdenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.06.06, 12:10 Titel: Re: Abmahnung wegen Kartenschaden |
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... falsche Taste ...
Zuletzt bearbeitet von selbstdenker am 04.06.06, 12:16, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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