Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erbschein oder Erbnachweis für Bankauskunft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erbschein oder Erbnachweis für Bankauskunft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gaby
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:00    Titel: Erbschein oder Erbnachweis für Bankauskunft? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um eine Bankauskunft in der Schweiz von den Konten meines verstorbenen Vaters. Ich pflichtteilsberechtigt bekomme sie nicht, nur die Erben. Nun habe ich mit Mühe und Not einen Cousin (Nacherbe) ausfindig gemacht, der die Auskunft für mich einholt, nun sagt die Schweizer Bank, sie bräuchten nicht nur den Erbschein von meinem Vater, sondern auch den von seinem verstorbenen Bruder, dessen Sohn mein Cousin ist. Hier existiert aber kein Erbschein. Es kann ein Erbnachweis ausgestellt werden. Ein Erbschein würde mehrere 100 Euro kosten und seine Geschwister müssten aufs Notariat. Da seine Schwester dazu sowieso nicht bereit ist, funktioniert da sowieso nicht ohne aufwendiges Prozessieren. Aber ich hätte gerne erst mal die Auskunft, um zu sehen, ob sich das überhaupt lohnen würde.

Da die Schweizer Bank sich ohnehin an der deutschen Rechtssprechung orientierte, müsste das dann sein wie hier. Ist es richtig, dass ein Erbnachweis ausgestellt vom Notariat hier nicht genügt um eine Bankauskunft zu bekommen? Gibt es da irgendwelche Gesetze dafür?

Gruß Gaby
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.