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Verfasst am: 29.06.06, 12:00 Titel: Erbschein oder Erbnachweis für Bankauskunft?
Hallo,
es geht um eine Bankauskunft in der Schweiz von den Konten meines verstorbenen Vaters. Ich pflichtteilsberechtigt bekomme sie nicht, nur die Erben. Nun habe ich mit Mühe und Not einen Cousin (Nacherbe) ausfindig gemacht, der die Auskunft für mich einholt, nun sagt die Schweizer Bank, sie bräuchten nicht nur den Erbschein von meinem Vater, sondern auch den von seinem verstorbenen Bruder, dessen Sohn mein Cousin ist. Hier existiert aber kein Erbschein. Es kann ein Erbnachweis ausgestellt werden. Ein Erbschein würde mehrere 100 Euro kosten und seine Geschwister müssten aufs Notariat. Da seine Schwester dazu sowieso nicht bereit ist, funktioniert da sowieso nicht ohne aufwendiges Prozessieren. Aber ich hätte gerne erst mal die Auskunft, um zu sehen, ob sich das überhaupt lohnen würde.
Da die Schweizer Bank sich ohnehin an der deutschen Rechtssprechung orientierte, müsste das dann sein wie hier. Ist es richtig, dass ein Erbnachweis ausgestellt vom Notariat hier nicht genügt um eine Bankauskunft zu bekommen? Gibt es da irgendwelche Gesetze dafür?
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