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Unterschlagung

 
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cats8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 10:38    Titel: Unterschlagung Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt:Person A pflegebedürftig,Person B Tochter von A.
A+B wohnen im selben Haus.Bisher hatte B die Versorgung (mehr als unzureichend)von A übernommen.B hat dabei regelmäßig das Konto von A geplündert und vor allem dafür gesorgt das A keine anderen sozialen Kontakte mehr hatte ausser B selber..
Nun hat A per Gerichtsbeschluss eine Berufsbetreuerin,dafür hat die Nichte von A gesorgt,die auch eine Wohnung (direkt neben A) hat und daher einiges mitbekommen hat,persönlicher Kontakt besteht seit geraumer Zeit nicht mehr.
Nun meine Frage:Da B sich in der Vergangenheit am Vermögen von A unberechtigterweise bereichert hat,werden die Konten auch rückwirkend überprüft?Wenn ja,welche Konsequenzen hätte das für B?

Vielen Dank für Antworten

cats8
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 17:14    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe zu dem Thema Betrug/Selbstbedienung von Angehörigen schon so oft geschrieben, dass dieser Text jetzt als Standardantwort abgespeichert ist:

Wenn sich jemand am Vermögen –meistens der Eltern- bereichert hat, gibt es für den Betreuer oder die Geschädigten zwei Möglichkeiten:

a) die Strafanzeige
b) die zivilrechtliche Klage

zu a)

Es bringt gar nichts, sich über Vorbetreuer, betrügerische Betreuer oder sich selbst bedienende Verwandte aufzuregen, besonders, wenn diese tatsächlich Betrogen haben.
So schlimm es ist, aber wenn jemand Geld veruntreut hat, und es ist nichts (mehr) zu holen, sprich es wurde alles verprasst und der Täter ist mittellos, dann bringt kein Gerichtsverfahren der Welt viel. Das Geld kommt dadurch nicht zurück.

Zu b)
Bei Mittellosigkeit des Beklagten ist Zivilrechtlich nichts zu erreichen, es entstehen nur zusätzliche Kosten.


Gruß

Andreas
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