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Ehescheidung und Schweizer Konto

 
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Buschkind
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 12:37    Titel: Ehescheidung und Schweizer Konto Antworten mit Zitat

Hallo Forum,


Im angenommenen Falle einer Ehescheidung von 2 deutschen Ehepartnern, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, würde beide Ehepartner sich Vermögen und Schulden zu gleichen Anteilen teilen.
Wie ist es aber, wenn einer der Ehepartner ein Konto in der Schweiz hat.
Welche Möglichkeiten hat der andere Ehepartner an dieses Geld zu kommen bzw. nachzuweisen, dass es auch dort Vermögen gibt.
Sind Schweizer Konten da generell unantastbar und sicher oder muss der Ehepartner das Konto offen legen?
Ich habe mal gelesen, dass man einen Schweizer Rechtsanwalt dafür beauftragen müsste, was relativ kostspielig und aufwendig ist.
Stimmt das so?
Inwieweit ist eine Xyz verpflichtet die Kontotransaktionen eines deutschen Kontos zu diesem Schweizer Konto offen zu legen?

Danke für euere Antworten.


Mit freundlichen Grüßen
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ehepartner sollte nebenbei daran denken, daß er in etlichen Jahren die Steuererklärung ebenfalls unterschrieben hat. Spielt zwar für die scheidungsrechtliche Aufteilung keine Rolle, aber ggf. für das Steuerstrafverfahren.
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Buschkind
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an der Steueraspekt ist sauber geregelt.
Mich würden eigentlich mehr die Möglichkeiten des anderen Ehepartners interessieren.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 10:26    Titel: Re: Ehescheidung und Schweizer Konto Antworten mit Zitat

Buschkind hat folgendes geschrieben::

Sind Schweizer Konten da generell unantastbar und sicher oder muss der Ehepartner das Konto offen legen?


Natürlich muß er das Konto in der Auflistung seiner Vermögenswerte auflisten, dazu sind beide Partner verpflichtet .... egal ob Konto in der Schweiz, Yacht in Monaco oder Sandberg in Meck-Pom.

Buschkind hat folgendes geschrieben::

Inwieweit ist eine Xyz verpflichtet die Kontotransaktionen eines deutschen Kontos zu diesem Schweizer Konto offen zu legen?


Wem gegenüber soll die Bank das offenlegen? Wenn du auf eurem Gemeinschaftskonto eine Transaktion siehst und als Kontoinhaber nachfragst (reklamierst), wer die veranlaßt hat und wo die hinging, kriegst du sicher Auskunft. Ohne Kontovollmacht keine Auskünfte. Ansonsten kann m.E. dann nur die Staatsanwaltschaft im Verdachtsfall (z.B. bei Steuerhinterziehung) Einsicht fordern.

Allerdings würde ich bei geplanter (!) Spontanamnesie im Scheidungsfall die Zahlungen auf mein Schweizer Bankkonto nicht über mein Konto abwickeln, sondern in die Bank im Nachbarort gehen, wo ich kein Konto hab und nicht bekannt bin ..... und dann per Bareinzahlung das Geld transferieren.

Also ich als vermutlich geschädigter Partner würde im Verdachtsfall da eher jemanden fragen, der sich damit auskennt. Also ein Dedektivbüro ö.ä.

Tschau
majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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