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ich hätte mal ein ganz intessantes Beispiel zudem ich gerne ihr Meinung gewußt hätte:
die in der Hausratversicherung beinhaltete Außenversicherung gewährleistet einen 3 monatigen Schutz des Hausrats auch außerhalb der eigenen 4 Wände.
Wenn ich jetzt meine Instrumente für diesen Zeitraum in einen Proberaum mitnehme der normal gesichert ist ( Türe verschließbar, Fenster , etc.) und dort wir eingebrochen und zudem durch Vandalismus erheblicher Scahden angerichtet, zahlt das die Hausratversicherung ???????
Immerhin gehören meine Instrumente ja zu meinem Hausrat...
wie heisst es so schön: grundsätzlich ja, aber...
wenn geplant ist, das die instrumente von vornherein länger als die über die aussenversicherung gedeckte zeit ausserhalb der versicherten wohnung sich befinden sollen (also ständig im übungsraum bleiben), dann sind die instrumente von anfang an nicht versichert.
nehmen sie die instrumente aber gelegentlich mit nach hause, dann besteht voller versicherungschutz im rahmen der aussenversicherung...
versichert gilt IHR hausrat...sollte also durch einbruch-diebstahl bzw. anschliessendem vandalismus gegenstände beschädigt/entwedet werden, die ihnen nicht gehören, leistet natürlich auch nicht ihre hausratversicherung....
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