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Verfasst am: 29.05.06, 07:57 Titel: Schufa-Abfrage bei bestehendem Bankkto
Guten Tag,
das die meisten Bank mit der Schufa zusammenarbeiten ist mir klar.
Ich bin davonausgegangen, dass jedes neue Kto etc. der Schufa gemeldet wird, und sollte man Kredit etc beantragen wollen, dann würde die Hausbank eine erneute Abfrage machen. Ich denke hiermit liege ich nicht falsch.
So, nun meine Frage: Wenn man jahrelanger Kunde einer Bank ist, nur Girokto benutzt, keine Kredite, Karten, oder sonstiges beantragt/Benutzt, in welchem Zeitraum holen dann die von einem die Daten mal wieder ein!? Oder wird da gar nicht mehr nachgeschaut wenn kein Grund vorliegt!? Beantragt der Inhaber aber zB private Insolvenz bekommt die Bank ja dann auch gleich bescheid, irgendwie.
Heisst das sobald ein Kunde der Bank einen (neuen) negativen Punkt in seiner Schufa bekommt, wird das dann automatisch den ganzen Banken gemeldet die mit dieser Person zusammen arbeiten!?! Sollte das so sein, dann auch nur negative Merkmale oder auch zB neue Ktoeröffnung bei anderer Bank o.ä.
Kann mir jemand erklären wie das bei den Banken/Schufa gehandhabt wird!?
Vielen Dank
Kathrin
die Schufa bietet den Banken den Service, dass die Banken automatisch Nachmeldungen über alle Kunden bekommen, die die Bank bei der Schufa mit einem Produkt (z.B. Girokonto) gemeldet hat.
Schliesst der Kunde dann bei einer anderen Bank einen Kredit oder ein Konto ab, oder gibt es gar Negativmerkmale, so erfährt die Bank davon automatisch.
Guten Morgen. Also so funktioniert das. Vielen Dank.
Haben Sie zufällig eine Ahnung was hier die Regel ist!?
Also beantragen die Banken meistens bei der Schufa ALLES zuerfahren,
neue Ktos etc. oder meistens nur neg. Merkmale!?
Mir gehts hauptsächlich da drum:
Kann einem die Hausbank das Girokonto kündigen aus dem Grund weil sie erfahren hat dass man ein neues Kto aufgemacht hat!? Es ist doch nicht verboten ein Zweitkonto irgendwo zu führen (geht hier um neues Onlinekto).
Was mich noch interessieren würde ist, ob Sparbücher, Sparkonten und Depots etc auch der Schufa gemeldet werden!
Ja einerseits haben Sie schon Recht.
Geht nur dadrum dass man für die eh ein schlechter Kunde ist und unerwünscht und
jetzt so verfahren wollen:
Jetzt haben sie ja woanders ein Kto, jetzt brauchen Sie uns ja nicht mehr...
(Nach dem Motto: Endlich ein Grund gefunden den loszuwerden!)
Und da das andere nur ein Onlinekto ist (keine Möglichkeit der Bareinzahlung etc) würds mir schon nicht passen wenn die einfach kündigen könnten!
Haben Sie zufällig eine Ahnung was hier die Regel ist!?
Also beantragen die Banken meistens bei der Schufa ALLES zuerfahren,
neue Ktos etc. oder meistens nur neg. Merkmale!?
Die Bank handhaben das unterschiedlich.
- Negativmerkmale werden wohl von allen Banken beachtet
- Neue Kredite dito
- Neue Kreditkarten, Girokonten sind nicht so spannend
- Anfragen, sind höchstens bei Kreditanfragen interessant
- Handyverträge oder ähnliches dürften die Bank regelmäßig nicht interessieren
- Adressänderungen werden meist ignoriert
Kathrin_Lena hat folgendes geschrieben::
Kann einem die Hausbank das Girokonto kündigen aus dem Grund weil sie erfahren hat dass man ein neues Kto aufgemacht hat!? Es ist doch nicht verboten ein Zweitkonto irgendwo zu führen (geht hier um neues Onlinekto).
Die Bank darf auch ohne Grund das Konto kündigen (diese Kündigung würde natürlich nicht als Negativmerkmal der Schufa gemeldet). Sie macht es nur nicht, weil sie ja mit dem Kunden Geschäft machen will...
Allerdings ist es so, dass Banken z.B. die kostenlose Kontoführung oder den Dispo nur anbieten, wenn auch das Gehalt auf das Konto geht. Wird dies auf ein zweitkonto umgeleitet, kann die Bank den Dispo kündigen.
Kathrin_Lena hat folgendes geschrieben::
Was mich noch interessieren würde ist, ob Sparbücher, Sparkonten und Depots etc auch der Schufa gemeldet werden!
mich würde mal interessieren, ob die Banken auch dies alles erfahren, wenn man bei Kontoeröffnung keine SCHUFA-Klausel unterschreiben musste. Auch glaube ich, dass das Konto in der SCHUFA nicht auftaucht bzw. der Dispo, der eingeräumt wurde (denn auch hier muss man keine SCHUFA-Klausel unterschreiben).
Wenn man keine SCHUFA- Klausel unterschreibt, darf die Bank logischerweise auch keine Daten mit der SCHUFA austauschen.... allerdings ist es eher unwahrscheinlich, das eine Bank einer Kontoeröffnung mit Verzicht auf die SCHUFA zustimmt.
Der Dispo wird nicht gemeldet.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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