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Verfasst am: 29.06.06, 07:48 Titel: Studio zieht um
ich habe folgenden theoretischen Fall:
Herr melone trainiert schon seit längerem in einen Fitnesstudio das nicht besonders gut läuft und hat im märz einer vertragsverlängerung für 2 jahre zu einem besonders günstigen tarif zugestimmt.
nun zieht das studio um.
nach meinung von herr melone bedeutet der umzug eine erhebliche verschlechterung:
das studio zieht um weil die neuen räumlichkeiten billiger sind.
am alten standort war die aussicht unglaublich schön, mitten in der stadt, die räumlichkeiten waren großzügig, es gab im wellnessbereich eine große dachterasse.
der neue standord ist kleiner, er liegt am rand der innenstadt in einer naja gegend, die aussicht ist so naja und ne dachterasse gibts nicht.
kann herr melone bei solchen verschlechterungen den vertrag kündigen?
Nein! Ich kann mir nicht vorstellen, dass die geschilderten Eigenschaften des alten Studios Vertragsbestandteile sind. Entscheidend wäre, wenn durch den Umzug des Studios eine wesentliche Verschlechterung dergestalt eingetreten wäre, dass man eine erheblich weitere Anfahrt mit entsprechenden Mehrkosten hätte. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
herr melone könnte ja noch damit leben, weil sein Tarif sehr billig ist, er findet es aber doch etwas gemein weil er den verdacht hat, dass der umzug schon geplant war als er unterschrieben hat.
aber was ist mit denen die jetzt verträge zu dem teuren tarif machen?
darf das studio denen verschweigen das ein umzug unmittelbar bevorsteht ? ( macht das studio nämlich)
also gefühlsmäßig findet herr melone das ganz schön mies
und es wird mit sicherheit dazu führen , dass herr malone sich nach vertragsende ein anderes studio sucht.
Hi,
1) bei einer erheblichen Verschlechterung der Lage oder der Ausstattung (das muss nicht der Anfahrweg sein, auch die Qualität des Studios selbst), kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314 BGB) gegeben sein. Aber etwas Vorsicht: ob das so ist, entscheidet am Ende der zuständige Amtsrichter (der vielleicht noch nie ein Studio von innen gesehen hat), man sollte also vorher einmal gut durchatmen und überlegen, ob sich die Sache wirklich so sehr verschlechtert hat oder ob man sie etwas emotionsgeladen betrachtet .
2) wenn dem Studio das Umziehen bekannt war und es dies aber bei Vertragsschluss verschwiegen hat, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein (§§ 123, 142 BGB). Im Mängelgewährleistungsrecht ist die Arglist kein gesonderter topos mehr (anders früher beim Kauf).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Verfasst am: 08.07.06, 18:51 Titel: Der Umzug dauert 2 Wochen
in diesen 2 wochen wird herr melone lediglich angeboten in einemdeutlich schlechterem Fitnesstudio dieser Kette zu trainieren noch dazu mit ganz anderen trainingsgeräten die Herr melone garnicht kennt, ist dies Herr melone zuzumuten?
Oder kann er wenigstens für diese Zeit die Gebühr nicht zahlen?
Da das Studio nicht per Zauberstab umziehen kann, wird man incl. Ab- und Wiederaufbau eine Zeit von 2 Wochen in Kauf nehmen müssen, in einem anderen Studio zu trainieren. Man bemüht sich ja, die alten Bedingungen wieder herzustellen. Da eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung auch angeboten wird, muss man auch weiterhin zahlen. Art und Typ der Geräte wird kaum im Vertrag explizit aufgeführt sein. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Verfasst am: 22.07.06, 11:50 Titel: herr melone sein fitnesstudio schreibt wieder
also sie schaffen es bis zum 31.07. umzuziehen
und sie schenken herr melone einen monat
was der mann ganz nett findet
nun zum problem:
sie schreiben herr melone:
"In dem neuen Studio werden wir künftig auschließlich Mitgliedschaften anbieten die einen freien verzehr aller getränke beeinhalten , sogenannte All In Tarife.
Selbstverständlich werden wir auch ihnen als bestehendem Kunde in Kürze ein Angebot mit einem All in Tarif unterbreiten"
können sie ja machen, aber hat herr melone das recht dies abzulehnen?
im agb des studios steht eindeutig das der tarif für die laufzeit der mitgliedschaft garantiert ist.
nache einigem geschreibsel schreibt das studio:
"Daher nutzen sie unser ALL in Angebot im Monat August kostenlos. Das heißt im August sind alle Getränke für sie frei. Danach können sie in Ruhe entscheiden ob sie dieses Angebot weiter in Anspruch nehmen möchten"
Herr Melone fragt sich:
- wenn er diese Angebot mitnimmt, muß er dann (ende august )widersprechen oder kann das studio ihn wenn er nicht widerspricht in den neuen tarif übernehmen?
Kann das studio darauf bestehen das er all inclusive übernimmt?
oder hat herr melone in dem fall ein sonderkündigungsrecht?
oder kann herr melone nicht sogar auf vertragserfüllung bestehen, heißt die zeit zum vereinbarten tarif trainieren?
Wenn nach dem Umbau ausschließlich die neue Vertragsform angeboten wird, dann heißt das noch nicht, dass bestehende Verträge "umgewandelt" werden müssen. Pacta sunt servanda gilt auch für das Studio. Es kann niemand gezwungen werden, den neuen Vertrag zu akzeptieren, der wahrscheinlich beitragsmäßig ungünstiger ausfallen wird, denn die Getränke werden kaum kostenlos hergeschenkt werden.
Wenn man zu den bisherigen Bedingungen ohne etwaige Nachteile nicht mehr trainieren darf, stellt das nach m.A. einen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar mit der Folge, dass fristlos gekündigt werden kann. Es ist ratsam, rechtzeitig schriftlich (mit Durchschrift für die eigenen Unterlagen!) anzuzeigen, dass an dem bisherigen Vertrag festgehalten werden soll und eine Übernahme des neuen Vertrags nicht gewünscht wird. Danach bleibt abzuwarten, wie das Studio reagiert.
Letztlich stellt sich der jetzige Einschluss der Getränke als Argument dar, die Beiträge zu erhöhen, denn nach der Rechtsprechung kann einem Kunden nicht verboten werden, eigene Getränke mitzubringen. Nur Glasflaschen können untersagt werden wegen der etwaigen Verletzungsgefahr. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Hi,
alles richtig, gleichwohl kann herr melone die kostenlosen Getränke im August natürlich gern nutzen. Er muss nur darauf achten, rechtzeitig (vielleicht schon vorher, im Juli ?) deutlich zu machen, dass er es nicht wünscht, dass dieser Monat dann als Vertrag mit Getränken weiterläuft, sondern dass er an seinem alten Vertrag festhalten will. Ein Monat kostenlos saufen ist ja auch schon was.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Verfasst am: 02.09.06, 07:38 Titel: sie bieten ihm ein "upgrade" an
herr melones englisch kentnisse werden nun gefordert denn das studio bietet ihm ein upgrade an.
für 5 euro monatlich.
das angebot sieht so aus:
zitat:
xxx sport all in Upgrade
Ja, ich möchte ein Upgrade vornehmen und meine Mitgliedschaft auf eine All In Mitgliedschaft mit freiem Getränkeverzehr umstellen. Ich möchte dazu das Exklusiv- Angebot für bestehende Mitglieder nutzen (mitgliedbeitrag plus 5,00 Euro statt regulär 9,00 Euro im Monat).
zitat ende
und dann alles zu den zahlungsbedingungen und unten noch der passus das x sport nach 12 monaten den preis für das upgrade um max. 1,50 euro erhöhen kann.
herr melone fragt sich nicht nur warum es so viele überflüssige anglizismen in deutschland gibt sondern was er von diesem upgrade halten soll.
da es nicht befristet ist kann er das upgrade jederzeit kündigen?
oder wird sein bestehender vertrag juristisch sozusagen umgewandelt (umgestellt)
was bedeuten würde das herr melone den all-in vertrag nach der mindestlaufzeit automatisch zusammen mit dem bestehenden vertrag kündigen kann (und wird)
oder muß herr melone etwa beide verträge zusammen kündigen?
das wäre natürlich blödsinn da das upgrade ohne mitgliedsvertrag ja keinen sinn macht
Anglizismen klingen immer gut, wenn sich das Studio eines gewissen int. Flairs versichern will. Das Upgrade ist nichts anderes, als eine getarnte Preiserhöhung, für die einem geringfügige Mehrleistungen angeboten werden. Freie Getränke braucht man nicht, da man laut Rechtsprechung eh seine eigenen Getränke mitbringen kann (nicht in Glasflaschen!). Wenn dann noch ein weiteres Mal eine Preiserhöhung vorbehalten wird, kommt der faule Zustand dieses Upgrades vollends zum Vorschein. Hier wird dem Kunde etwas vorgegaukelt und er zudem veralbert. Außer einer 2-fachen Preiserhöhung kommt für den Kunden nicht viel bei heraus. Das Studio, dem es angeblich eh nicht gut geht, will die Kunden natürlich langfristig binden mit einer sichergestellten doppelten Preiserhöhung. Von derartigen Upgrades kann man nur abraten, weil letztlich nur zu Gunsten des Studios "geupgraded" wird. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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