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Verfasst am: 27.06.06, 11:26 Titel: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
Hallo,
ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Antragsgegner hat jetzt jedoch einen Widerspruch gegen diese eingelegt und das Gericht hat uns jetzt zu einer mündlichen Verhandlung geladen.
Die Frage hinter der ganzen Geschichte ist nun, wer jetzt den Beweis antreten muss. Muss ich meine Behauptungen in meinem Antrag beweisen oder muss der Antragsgegner mir nachweisen, dass meine Angaben nicht stimmen?
Verfasst am: 27.06.06, 23:12 Titel: Re: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
myLord hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Antragsgegner hat jetzt jedoch einen Widerspruch gegen diese eingelegt und das Gericht hat uns jetzt zu einer mündlichen Verhandlung geladen.
Die Frage hinter der ganzen Geschichte ist nun, wer jetzt den Beweis antreten muss. Muss ich meine Behauptungen in meinem Antrag beweisen oder muss der Antragsgegner mir nachweisen, dass meine Angaben nicht stimmen?
Im einstweiligen Verfügungsverfahren bedarf es nur einer Glaubhaftmachung, z. B. durch eidesstattliche Versicherung.
Die einstweilige Verfügung habe ich schon, jetzt hat der Antragsgegner rechtsmittel eingelegt und unterstellt mir, meine Angaben würden nicht stimmen. Muss ich jetzt beweisen, dass ich die Wahrheit gesagt habe oder muss er beweisen, dass ich gelogen habe?
hallo,
rechtmittel sind nur mit begründung zulässig.
also muß der gegner eine glaubhafte begründung haben!
sie sollten sich also überlegen ob ihre angaben wirklich der wahrheit entsprechen oder nicht. ansonsten brauchen sie nichts zu beweisen sondern nur ihre bereits gemachten angaben weiter untermauern.
dazu unbedingt den anwalt aufsuchen...
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