Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
myLord
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 11:26    Titel: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Antragsgegner hat jetzt jedoch einen Widerspruch gegen diese eingelegt und das Gericht hat uns jetzt zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Die Frage hinter der ganzen Geschichte ist nun, wer jetzt den Beweis antreten muss. Muss ich meine Behauptungen in meinem Antrag beweisen oder muss der Antragsgegner mir nachweisen, dass meine Angaben nicht stimmen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 23:12    Titel: Re: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

myLord hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Antragsgegner hat jetzt jedoch einen Widerspruch gegen diese eingelegt und das Gericht hat uns jetzt zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Die Frage hinter der ganzen Geschichte ist nun, wer jetzt den Beweis antreten muss. Muss ich meine Behauptungen in meinem Antrag beweisen oder muss der Antragsgegner mir nachweisen, dass meine Angaben nicht stimmen?



Im einstweiligen Verfügungsverfahren bedarf es nur einer Glaubhaftmachung, z. B. durch eidesstattliche Versicherung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
myLord
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die einstweilige Verfügung habe ich schon, jetzt hat der Antragsgegner rechtsmittel eingelegt und unterstellt mir, meine Angaben würden nicht stimmen. Muss ich jetzt beweisen, dass ich die Wahrheit gesagt habe oder muss er beweisen, dass ich gelogen habe?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
michael78
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
rechtmittel sind nur mit begründung zulässig.
also muß der gegner eine glaubhafte begründung haben!
sie sollten sich also überlegen ob ihre angaben wirklich der wahrheit entsprechen oder nicht. ansonsten brauchen sie nichts zu beweisen sondern nur ihre bereits gemachten angaben weiter untermauern.
dazu unbedingt den anwalt aufsuchen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.