Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
folgender Sachverhalt:Person A pflegebedürftig,Person B Tochter von A.
A+B wohnen im selben Haus.Bisher hatte B die Versorgung (mehr als unzureichend)von A übernommen.B hat dabei regelmäßig das Konto von A geplündert und vor allem dafür gesorgt das A keine anderen sozialen Kontakte mehr hatte ausser B selber..
Nun hat A per Gerichtsbeschluss eine Berufsbetreuerin,dafür hat die Nichte von A gesorgt,die auch eine Wohnung (direkt neben A) hat und daher einiges mitbekommen hat,persönlicher Kontakt besteht seit geraumer Zeit nicht mehr.
Nun meine Frage:Da B sich in der Vergangenheit am Vermögen von A unberechtigterweise bereichert hat,werden die Konten auch rückwirkend überprüft?Wenn ja,welche Konsequenzen hätte das für B?
ich habe zu dem Thema Betrug/Selbstbedienung von Angehörigen schon so oft geschrieben, dass dieser Text jetzt als Standardantwort abgespeichert ist:
Wenn sich jemand am Vermögen –meistens der Eltern- bereichert hat, gibt es für den Betreuer oder die Geschädigten zwei Möglichkeiten:
a) die Strafanzeige
b) die zivilrechtliche Klage
zu a)
Es bringt gar nichts, sich über Vorbetreuer, betrügerische Betreuer oder sich selbst bedienende Verwandte aufzuregen, besonders, wenn diese tatsächlich Betrogen haben.
So schlimm es ist, aber wenn jemand Geld veruntreut hat, und es ist nichts (mehr) zu holen, sprich es wurde alles verprasst und der Täter ist mittellos, dann bringt kein Gerichtsverfahren der Welt viel. Das Geld kommt dadurch nicht zurück.
Zu b)
Bei Mittellosigkeit des Beklagten ist Zivilrechtlich nichts zu erreichen, es entstehen nur zusätzliche Kosten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.