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Hallo,
weiß nicht genau ob das hierhin passt, aber versuchen wir's mal.
Also, nehmen wir mal an da gibt es einen Hausmeister, der ist sich nicht so ganz sicher wie es mit Brandschutzbestimmungen in einer Tiefgarage unter einer privaten Wohnanlage aussieht. Einige Bewohner nutzen ihren Stellplatz zum Aufbewahren von Müll, Pappkartons, Plastiksäcken etc....
Versuche diese Bewohner dazu zu bringen diese Sachen doch im Kellerabteil zu lagern endeten mit dem Argument :" Im Abteil ist kein Platz und es ist schließlich mein Autostellplatz". Deswegen die Frage, gibt es da sowas wie Brandschutzbestimmungen für "brandgefährdete" Räume auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums? Gibt es da eventuell Mal Probleme mit der Feuerversicherung?
mit der feuerversicherung sollte das keine probleme geben. je nachdem wie und was konkret passiert, könnte aber die feuerversicherung regress bei den müllsammlern nehmen...
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