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Vermutlich hat im Forum Verwaltungsrecht niemand geantwortet, weil eine Antwort hier sehr schwer fällt.
Wann die Justizkasse ihre Rechnungen verschickt, kann ein Aussenstehender wohl nicht vorhersagen. Es liegt ganz allein in der Hand der Justizkasse. Die Wege der Verwaltung sind unergründlich.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.06.06, 10:44 Titel: Re: Frage für meine Hausarbeit: Wann meldet sich die Justizk
frage_bs05 hat folgendes geschrieben::
Bitte helft mir zum Thema meiner Hausarbeit "Berliner Gerichtsbarkeit: Wann verschickt die Justizkasse die Briefe"
Tolles Thema.
Alternativ empfehle ich: "Mehrwertsteuer: Wann kommt die Erhöhung auf 21%" oder "Wahlen: wie heißt der übernächste US-Präsident".
Als Vorbereitung empfiehlt sich der Kauf einer verläßlichen Glaskugel. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 25.06.06, 20:56 Titel: Das hilft mir schon weiter
Hallo!
Eure Aussagen helfen mir ja schon weiter -- vielen Dank! Ich dachte, dass der Ablauf ungefähr wie folgt sei: Gericht urteilt, Gericht schickt Meldung an Kasse, Kasse meldet sich bei meinem Anwalt ... Scheint aber wohl so nicht zu laufen ...
Verfasst am: 26.06.06, 07:56 Titel: Re: Das hilft mir schon weiter
frage_bs05 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Eure Aussagen helfen mir ja schon weiter -- vielen Dank! Ich dachte, dass der Ablauf ungefähr wie folgt sei: Gericht urteilt, Gericht schickt Meldung an Kasse, Kasse meldet sich bei meinem Anwalt ... Scheint aber wohl so nicht zu laufen ...
Doch, läuft so. Kommt halt nur drauf an, wie schnell..... _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.07.06, 08:16 Titel:
frage_bs05 hat folgendes geschrieben::
Für meine "Hausarbeit", die ich aus "Spaß an der Freude" erstelle, stellen sich unter folgenden fiktiven Gesichtspunkten nun mehrere Fragen.
frage_bs05 hat folgendes geschrieben::
Nein -- die Schreiben wurden direkt an mich gesandt.
Ah ja...
frage_bs05 hat folgendes geschrieben::
Daher interessiert mich jetzt, ob eine Versetzung vom Verwaltungsgericht ins Sozialgericht eine "Art Strafversetzung" ist (... was natürlich für den Kläger einerseits gut wäre, da er dann wüßte, dass er "nicht ganz falsch liege", aber er sich andererseits auch darauf vorbereiten müsste, dass dann jemand "noch mehr Zeit für ihn hätte".
Ich denke, wenn Sie sich einbilden, ein Richter werde "strafversetzt", weil er Sie angeschrien hat, überschätzen Sie sich und die Bedeutung Ihres Falles erheblich. Es gibt so etwas in DE, das nennt sich "richterliche Unabhängigkeit" und meint eine Art "Narrenfreiheit" des Herren oder der Dame auf der anderen Seite des Richtertischs (... da fällt mir wieder der Verkehrsrichter ein, der seinen Kopf immer auf ein großes Kissen auf dem Richtertisch legte, um den Delinquenten zu lauschen - wenn ihm zu langweilig wurde, sagte er, "ich unterbreche die Sitzung kurz, ich muß rasch etwas kopieren", rauschte mit wehender Robe aus dem Saal und ward für den Rest des Tages spurlos verschwunden... ). Mit anderen Worten: ein Richter wird nicht "strafversetzt", gleich was er tut,er wird nur an ein anderes Gericht versetzt, wenn er es gerne möchte...
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