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Verfasst am: 28.06.06, 19:08 Titel: Fahrtkosten bei Selbständigen???
Hallo! nachdem es ab diesem Jahr wohl nur noch die Möglichkeit gibt, km zur Arbeitsstelle ab dem 21.km als Werbungskostn abzusetzen, interessiert es mich, ob das auch für Selbständige gilt? Ich bin nebenberufl. Selbständig und fahre z.B. um Werbung zu verteilen mit dem Auto....jedoch komme ich für eine Strecke nicht über 10-15km.
Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es bei Selbständigen keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Im §4 EStG steht etwas darüber, aber ich habe nur über Fahrten zwischen Betriebsstätte und Wohnung gefunden. Sollte aber auch in Ihrem Fall absetzbar sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Reden wir jetzt hier von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder
von betrieblich veranlassten Fahrten, die nicht zu der Arbeitsstätte führen???
Da muss man differenzieren.
"bin nebenberufl. Selbständig und fahre z.B. um Werbung zu verteilen mit dem Auto....jedoch komme ich für eine Strecke nicht über 10-15km. "
Wenn Sie nur für diese Tätigkeit Ihr KFZ benutzen dürfte es kein Problem sein.
Jedoch beachte man bitte die 50%-Grenze wegen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen.
Am besten am Anfang eines jeden Jahres sowie an dessen Ende den Kilometerstand notieren und bei Bedarf dem FA vorlegen.
Gruß Shaitan[/quote][/code] _________________ "Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
Ich verteile nur im Umkreis von 10-15km Werbung...für die Selbständige Arbeit...daher komme ich nicht über diese Entfernung. Es hat nichts mit dem Angestelltenverhältnis zu tun.
Ich würde auch gerne wissen, ob man weiterhin Fahrten für Einkäufe von Kursmaterial etc./Geschäftsausstattung (selbständige Tätigkeit) absetzen kann (bisher konnte man das ja mit 0,3Euro je km)
"Jedoch beachte man bitte die 50%-Grenze wegen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen." Was ist damit gemeint?
Das muss in R 13 EStR stehen. Wenn man etwas zu über 50% betrieblich nutzt, muss man es ins Betriebsvermögen übernehmen, wenn zu über 90% privat, dann gehört das zum notwendigen Privatvermögen und sonst hat man Wahlrecht, den Gegenstand zu bilanzieren. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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