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(il)legal Gesetze umgehen

 
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Tacitus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 06:28    Titel: (il)legal Gesetze umgehen Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es im europäischen Recht ein Gesetz, das die Umgehung anderer Gesetze unter Strafe stellt?

Was ich meine zeigt folgendes hypothetisches Beispiel:

Es sei Europäern per Gesetz verboten in Asien Produkte zu kaufen, wobei der Besitz dieser Produkte selbst nicht strafbar ist.

Nun kauft ein Amerikaner als Zwischenhändler Produkte in Asien ein und ein Europäer kauft diese Produkte vom Amerikaner.

Damit wurde das Gesetz bzgl. des Kaufverbots in Asien umgangen.

Meine Frage ist jetzt: gibt es ein europäisches Gesetz, das eine solche Umgehung von Gesetzen selbst unter Strafe stellt?


cu, Tacitus2
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu Ihrem sehr abstrakten Fall zunächst eine allgemeine Anmerkung: Was verstehen Sie unter "Strafe", "strafbar"?

Eine europäische Rechtsnorm, aufgrund derer eine "echte" Strafe (Geldstrafe, Freiheitsstrafe) verhängt werden kann, ist derzeit kaum denkbar, weil das Strafrecht nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU, sondern weiterhin in den der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Auf EU-Ebene gibt es insoweit nur eine "polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" (siehe Artt. 29ff. des EU-Vertrags).
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir aus dem Kontext eigentlich nur zusammenreimen, dass es sich um außenwirtschaftsrechtliche oder andere, ähnliche Beschränkungen der Wareneinfuhr, wie Einfuhrgenehmigungen, handeln muß. Derartige Beschränkungen existieren auf europäischer Ebene-sie knüpfen aber in aller Regel an den Ursprung einer Ware und nicht an das Handelsland an.

Der Ursprung einer Ware ändert sich nicht, wenn ein Zwischenhändler in den USA die Ware erwirbt und weiterverkauft-die Ware bleibt daher auch bei einem Import aus den USA noch einfuhrgenehmigungspflichtig-und unrichtige Angaben über den Ursprung der Ware in der Einfuhranmeldung sind durchaus bebußbar.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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