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ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, weil bei mir die Regionalklasse höher eingestuft wurde. Ich hab dies per Einschreiben der Versicherung am 13.12. geschickt, unmittelbar nachdem ich eine Rechnung für die Erhöhung bekommen habe. Kündigung zum 31.12.2006. Heute (29.12) teilt mir die Versicherung mit, dass sie die Erhöhung zurüch nehmen und die Beitragserhöhung hinfällig sei und die Versicherung weiterlauft. Ich hab in der zwischenzeit bereits bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. Ist das vorgehen zulässig? Ich kann mir das nicht vorstellen.
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Allgemein ist zu sagen:
Keine Erhöhung kein Sonderkündigungsrecht nur reguläre Kdg. möglich...
Neue Versicherung kann übrigens im Fall der Doppelversicherung rückwirkend gekündigt werden...
Eventuell kann jedoch Schadenersatz gegen die alte Versicherung geltend gemacht werden...
Vielleicht verzichten sie dann auf den Vertragsfortbestand... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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