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Verfasst am: 01.07.06, 12:08 Titel: Wechsel des Landes in Bezug auf Auslandsbesteuerung
Hallo, folgende Frage (ich habe auch versucht das DBA mit Indien zu verstehen - aber für einen Laien besteht bei den folgenden Fragen wohl keine Chance) :
Ein Mitarbeiter A ist in einem deutschen Unternehmen angestellt. Er ist für 14 Monate in Land A (bsp. Ägypten) beschäftigt. Dort existiert eine Betriebsstätte des Unternehmens. Er zahlt entsprechend keine Steuern in Deutschland. Die Abordnung endet im August. Im November muss er für ca. 14 Monate in ein Land B (Indien). Dort ist keine Betriebsstätte des Unternehmens vorhanden.
Frage 1: Muss er für diese 2 Monate in Indien Steuern zahlen - zählt also die Regel der Abwesenheitstage (186) pro Land ?
Frage 2: Das indische Steuerjahr beginnt im April. Zählen die Abwesenheitstage nach dem deutschen Steuerjahr oder dem indischen Jahr? Dies hätte ja dann auch Einfluss auf Frage 1 - denn für das indische Steuerjahr wären die 186 Tage bis zum nächsten April nicht mehr zu erreichen.
Frage 3: Spielt es eine Rolle wenn der Mitarbeiter seinen Wohnsitz im November in Deutschland aufgeben würde und nach Indien zieht ? Arbeitsvertrag bleibt mit der in Deutschland ansässigen Firma bestehen - Lebensmittelpunkt oder so ähnlich
Nach Abs. 2 wird jedoch der Arbeitslohn in Deutschland besteuert, wenn alle drei folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Der Arbeitnehmer hält sich weniger als 183 Tage im betreffenden (= Indien) Steuerjahr in Indien auf und
2. der Arbeitslohn wird aus Deutschland bezahlt und
3. der Arbeitslohn wird nicht von einer indischen Betriebsstätte bezahlt.
Da das Steuerjahr in Indien am 1. April beginnt (siehe auch Art. 28 Abs. 2 Buchstabe b), hält sich der Arbeitnehmer vom 1. November bis zum 31.3. nur 5 Monate = 150 Tage in Indien auf, Voraussetzung 1 wäre erfüllt.
Voraussetzung 2 der Schilderung nach auch.
Bei der Voraussetzung 3 wird' schwierig:
In Art. 5 sind zahlreiche Bedingungen genannt, wann oder wann nicht eine Betriebsstätte in Indien vorliegt. Liegt auch hiernach keine Betriebsstätte in Indien vor, wären alle drei erfüllt und der Lohn somit in D zu versteuern.
In 2007 würde es dann wohl an der Nr. 1 scheitern, so dass der Lohn dann wohl in Indien zu versteuern wäre.
Verfasst am: 02.07.06, 09:41 Titel: Re: Dank für die schnelle Antwort
MichaelNeu hat folgendes geschrieben::
Das hat wohl zur Konsequenz das der arme Mitarbeiter A für 5 Monate volle Steuern in Deutschland zahlen darf!
Um ehrlich zu sein:
Nicht nur das
Die in Ägypten erzielten Einkünfte unterliegen dann in Deutschland auch noch dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz der in Indien von November bis Dezember 2006 erzielten Einkünfte !
Und das gleiche in 2007, da dann die von Januar bis März erzielten indischen Einkünfte in D zu versteuern wären, die restlichen indischen Einkünfte erhöhen dann wiederum den Steuersatz !
Da wäre doch zu überlegen, ob man den Wohnsitz nicht komplett nach Indien verlegt.........
Aber das sollte mit einem guten Steuerberater, möglichst einer größeren Kanzlei, denn bei der Anwendung von DBA's ist nicht jeder fit, vorher mal durchgesprochen werden.....
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