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Verfasst am: 03.07.06, 20:28 Titel: Umsatzsteuer weiterberechnen ins Europ.Ausland oder nicht???
Aus allgemeinem Interesse beschäftigt mich folgende Frage.
Wenn ein deutscher Unternehmer(e.K.) für eine Firma im europ.Ausland(sagen wir Holland) unternehmerisch tätig ist stellt dieser Unternehmer seine Rechnung doch Mehrwertsteuerfrei.
Wenn dieser deutsche Unternehmer dann aber Anschaffungen für dieses holländische Unternehmen vornimmt (z.B. um im Auftrag ein Büro für die holländische Firma in Deutschland einzurichten) und dazu in Deutschland zb Computer oder Büromöbel anschafft.
Dabei fällt ja in Deutschland Umsatzsteuer an. Wenn er dann diese Posten(die in Deutschland verwendet werden) seinen niederländischen Auftraggebern in rechnung stellt, muss er dann auch Umsatzsteuer weiterberechnen?
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.07.06, 07:43 Titel:
Hallo,
an Hand ihrer Angaben kann man leider keine Antwort herleiten. Das UStG richtet sich immer nach dem Ort der Lieferung bzw. Leistung. Und den gilt es zu bestimmen. Da kannst Du das ganze Leben für eine holl. Firma arbeiten und trotzdem USt -pflichtig mit diesen Umsätzen in Dt. sein.
Z.B. die Beschaffung von Büroräumen, alle Leistungen die damit in Zusammenhang stehen unterliegen m.E. in Dt. der USt, da dort das Grundstück belegen ist. Wenn jetzt PC etc. für dieses Büro gekauft werden, bleibe diese ja in Dt. also Rechnung mit USt.
Und wenn die holl. Firma in Dt. tätig wird, kann man ja davon ausgehen, dass sie auch steuerpflichtige Umsätze in Dt. erbringt.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Hallo,
dann sieht es bei diesem Beispiel ja so aus, dass Umsatzsteuer weiterberechnet werden muss. Das ist ja sehr interessant.
Muss eine holländische Firma sich denn in das deutsche Handlesregister eintragen lassen wenn es hier agiert? Auch wenn diese Firma schon im niederländischen Handelsregister besteht?
mfg
Uli
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.07.06, 12:12 Titel:
kanadaprinz hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Muss eine holländische Firma sich denn in das deutsche Handlesregister eintragen lassen wenn es hier agiert? Auch wenn diese Firma schon im niederländischen Handelsregister besteht?
mfg
Uli
Hallo,
m.E. ist das Unklar. Es ist wohl Sache der Bundesländer. Wenn eine Betriebsstätte hier errichtet werden soll muss diese, in Berlin zumindest, eingetragen werden. Aber schau mal im Forum des Gesellschaftsrecht nach, ob es dazu etwas gibt.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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