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Dipl.-Ing. (FH) vs. Dipl.Ing.

 
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speedX
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 31
Wohnort: Pleidelsheim

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 17:49    Titel: Dipl.-Ing. (FH) vs. Dipl.Ing. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, mal wieder eine kurze Frage und ich hoffe das mir hier genau so professionell weitergeholfen wird wie im Steuerrechts-Forum in dem ich mich bislang am meisten aufhielt.

Und zwar hat A einen Abschluss in Naturwissenschaften als Dipl.-Ing. gemacht, dass Ganze an einer Fachhochschule, muss sich demzufolge also Dipl.Ing.(FH) nennen.
Was kann A passieren wenn er das FH weg lässt? Wie ist hier die rechtliche Lage?

Danke und Gruß!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Er führt dann einen akademischen Grad, den er nicht hat. Dazu gilt:

Zitat:
§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 16:25    Titel: Re: Dipl.-Ing. (FH) vs. Dipl.Ing. Antworten mit Zitat

speedX hat folgendes geschrieben::
Und zwar hat A einen Abschluss in Naturwissenschaften als Dipl.-Ing. gemacht, dass Ganze an einer Fachhochschule, muss sich demzufolge also Dipl.Ing.(FH) nennen.
Was kann A passieren wenn er das FH weg lässt? Wie ist hier die rechtliche Lage?

Danke und Gruß!


@
Rechtliche Lage hinsichtlich des Führens akademischer Grade wurde bereits gegeben, dass an dem so ist, ergibt sich unmittelbar aus den jeweiligen Landeshochschulgesetzen, dass in einem Diplomstudiengang an Fachhochschulen der Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz (FH) zu verleihen und damit zu führen ist
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