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Verfasst am: 01.07.06, 17:49 Titel: Dipl.-Ing. (FH) vs. Dipl.Ing.
Hallo zusammen, mal wieder eine kurze Frage und ich hoffe das mir hier genau so professionell weitergeholfen wird wie im Steuerrechts-Forum in dem ich mich bislang am meisten aufhielt.
Und zwar hat A einen Abschluss in Naturwissenschaften als Dipl.-Ing. gemacht, dass Ganze an einer Fachhochschule, muss sich demzufolge also Dipl.Ing.(FH) nennen.
Was kann A passieren wenn er das FH weg lässt? Wie ist hier die rechtliche Lage?
Verfasst am: 03.07.06, 16:25 Titel: Re: Dipl.-Ing. (FH) vs. Dipl.Ing.
speedX hat folgendes geschrieben::
Und zwar hat A einen Abschluss in Naturwissenschaften als Dipl.-Ing. gemacht, dass Ganze an einer Fachhochschule, muss sich demzufolge also Dipl.Ing.(FH) nennen.
Was kann A passieren wenn er das FH weg lässt? Wie ist hier die rechtliche Lage?
Danke und Gruß!
@
Rechtliche Lage hinsichtlich des Führens akademischer Grade wurde bereits gegeben, dass an dem so ist, ergibt sich unmittelbar aus den jeweiligen Landeshochschulgesetzen, dass in einem Diplomstudiengang an Fachhochschulen der Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz (FH) zu verleihen und damit zu führen ist
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