Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Onlineüberweisungen innerhalb Deutschland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Onlineüberweisungen innerhalb Deutschland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
einfachnurmalfragen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 16:33    Titel: Onlineüberweisungen innerhalb Deutschland Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Onlineüberweisungen.

Früher wurden ja Belege ausgefüllt und eingeworfen bei der Bank. Hat man sich verschrieben, sei es Kontonummer, BLZ oder Empfängername, wurde der Auftrag zwar ausgeführt vom eigenen Konto, aber bei der Empfängerbank nicht gebucht, da eines der Parameter nicht stimmte. Zumindest wenn die BLZ richtig war, kam es auf der anderen Bank an, aber war wegen Kontonummer/Kontoinhaber Unstimmigkeiten nicht buchbar.Mir selber passiert als ich einen Namen, alles andere war richtig (BLZ Kto.), aber der Name war ein W als V und ein Q als O auf dem Beleg geschrieben. Geld kam wieder retour und ich musste erneut überweisen.

Was aber nun mit Onlinebanking? BLZ wird ja geprüft auf Plausibilität, Kontonummer vermutlich nur die Anzahl der Stellen, Name des empfangenden Inhabers (??). Was wird da eigentlich geprüft nun?

Würde ich nun über Online Geld überweisen und hätte BLZ und Kontonummer richtig, aber wieder einen groben Schreibfehler (oder sogar Namen vertauscht) im Empfängernamen, was ja ärgerlich wäre bei Mietzahlungen, oder zeitgebundenen Zahlungen, müsste das Geld doch auch wieder retour auf mein Konto kommen, was ärgerlich wäre, bei zeitlichen Überweisungen, aber doch genauso funktionieren wie bei den Papierüberweisungen?

Wie ist das nun die Überprüfung bei den Banken? Belege wurden ja per Hand, oder mit Lesemaschinen bearbeitet, aber Online werden ja nur Bits verschoben. Wie merkt die Empfängerbank das man falschen Namen als Empfänger eingesetzt hat, oder ist das mittlerweile egal und nur BLZ und Konto muss stimmen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Eingangsprüfung bei der EMPFÄNGERbank ist es nicht relevant, wie die Überweisung erfasst wurde. Bei der Empfängerbank kommen immer Datensätze an, keine Belege. Daher ist bei der sog. Kontoanrufprüfung nichts anders.
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
einfachnurmalfragen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

WernerSnow hat folgendes geschrieben::
Für die Eingangsprüfung bei der EMPFÄNGERbank ist es nicht relevant, wie die Überweisung erfasst wurde. Bei der Empfängerbank kommen immer Datensätze an, keine Belege. Daher ist bei der sog. Kontoanrufprüfung nichts anders.


Würde also bedeuten, das ein falscher Name als Empfänger in der Überweisung, auch Online, bedeuten würde, die EMPFANGSbank muss die Zahlung an die Absendebank retournieren?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Na o.K. mal etwas allgemeines dazu:

Wie WernerSnow bereits richtig sagte, gehen seit rund 10 Jahren keine Belege mehr an den Empfänger, sondern nur Datensätze. Wenn der Kunde die Überweisung als Beleg einreicht, wird das von der Bank verdatet. Dazu bedient sie sich hochwertiger und hochkomplizierter Schrifterkennungsmaschinen (daher auch nur ein Buchstabe pro Kasten). Die Technologie ist schon sehr weit (z.B. automatisches Ausprobieren von verschiedenen möglichen Wörtern anhand eines Wörterbuchs) aber nicht fehlerfrei. Wer also schon mal bei Überweisungen, sei es als Absender oder als Empfänger, entstellte Texte und verkrüppelte Worte gesehen hat, sollte wissen: weder er noch der Auftraggeber ist Legastheniker, sondern die Verdatung in der Bank lief maschinell. Es gibt auch die Möglichkeit der Korrektur durch Menschen, aber das wird lediglich in den "wichtigen" Feldern (alle Zahlenfelder) gemacht. Alphanumerische Felder werden meines Wissens von den Banken nicht mehr qualitätsgesichert.

Wenn aus einer fehlerhaften Überweisung ein Schaden ensteht, weil der Empfänger die Kohle genommen hat und schnell genug weg war, ist die Haftung leider sehr kompliziert. Nein, darüber referiere ich nicht auch noch, ich beschränke mich auf den Hinweis, welche Faktoren eine Rolle spielen:
- Hat Auftraggeber den Auftrag korrekt erteilt ?
- Handelt es sich um beleghafte oder beleglose Erteilung ?
- War Kontonummer falsch oder BLZ ?
- Hat Bank des Auftraggebers die Daten richtig erfasst ?
- Hätte die Bank des Empfängers den Fehler anhand des Namens merken müssen ?

Voila, ich komme langsam zur Antwort Winken

Also.

Die Banken dürfen rechtlich nur nach Namen buchen. Die Kontonummern sind allenfalls Anhaltspunkte zur Identifizierung, ausserdem erleichtern sie die Verbuchung.
In der Praxis schreibt die Bank des Empfängers die Eingänge aber ausschliesslich nach Kontonummern gut, alles andere wäre nicht zu bezahlen. Die Bank müsste aber dann theoretisch einen so genannten Namen/Nummernvergleich (oder Kontoanrufprüfung) machen, um sicherzustellen, dass der angegebene Empfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt (ja, Inhaber, Bevollmächtigter reicht nicht aus). Dabei muss man fix aufpassen, denn z.B. Peter Müller und Peter Müller GmbH sind zwei paar Schuh. Eingänge, wo das nicht übereinstimmt, müsste sie zurückgeben. (um auch mal auf die Frage zu antworten). Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn aus "Peter Müller", das der Auftraggeber geschrieben hat, kann durch die Verdatung im Datensatz schnell mal "Peer M?llwr" werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis machen es sich die Banken leicht und prüfen erst ab einer bestimmten Summe (die jede Bank für sich selbst festlegt). Bestimmt 99% aller Zahlungen sind darunter und die Bank spart sich jede Menge Personal. Dafür zahlt die Bank gern mal einen Schaden, der dadurch entstanden ist, dass sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen ist. Das ist betriebswirtschaftlich sinnvoller, alls Heerscharen von "Chinesen" zu beschäftigen, die die Abermillionen von Überweisungen täglich kontrolliert. Es gibt zwar Ansätze, diese Kontrolle zu automatisieren, aber weil sowohl die Kontobezeichnung, als auch die Empfängerbezeichnung nicht standardisiert sind, ist die Fehlerrate dort sehr hoch.

Übrigens, ein normaler Fehler (einfacher Zahlendreher) in der Kontonummer des Empfängers kann eigentlich mittlerweile nicht mehr vorkommen. Die Banken nutzen selbstprüfende Kontonummern, die eine Prüfziffer bereits enthalten. Die Prüfziiffer basiert auf einem Algorithmus, der Zahlendreher ausschliesst. Verschiedene Banken nutzen verschiedene Algorithmen, aber die sind nicht geheim und die Banken haben dies in ihre Maschinen implementiert. Wenn also der Auftraggeber in die Kontonummer des Empfängers einen Zahlendreher reinbaut, müsste seine eigene Bank (!) das im Rahmen der Verarbeitung eigentlich merken. Die Bearbeiter im Zahlungsverkehr haben dann die Möglichkeit, den Beleg zu stornieren (ungebucht an den Kunden zurückzugeben) , die Nummer zu berichtigen (eher selten) oder die Zahlung trotzdem auszuführen (nach dem Motto: da soll sich mal die Empfängerbank drum kümmern...)

Soweit ein kleiner theoretischer Ausflug in den Zahlungsverkehr, ich hoffe, dass das mal für den einen oder anderen interessant war.

Gruss Hans-Jürgen
***
_________________
Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
einfachnurmalfragen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, dann stellt sich jetzt, nach dem sehr guten und sachlichen Posting des Vorgängers die Frage, man/frau überweisst von seiner Bank Online auf eine andere Bank, hat aber im Namensfeld des Empfangskontos statt z.B. Hubermaier den Namen "von Jen" eingesetzt.

Da Online ja keine Krakelschrift entziffert werden muss, sondern nur Bits eingelesen, müsste die Empfängerbank die Überweisungaannahme ablehnen, da aber Online die BLZ und Kontonummer stimmt, wird es gebucht beim Empfänger, obwohl eines der 3 Parameter NICHT passend ist.

Frage stellt sich nun, wer haftet für den Betrag und wie kann eine Retourbuchung auf das Konto des Absenders erfolgen und wer muss diese veranlassen, bzw. ist nach welchen Rechten des Bankenwesens verpflichtet dazu?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"eigentlich" müsste die Bank des Empfängers bei dieser geschilderten Abweichung den Betrag von sich aus zurückgeben. Wie von mir dargelegt, passiert das aber in der Praxis nur bei grösseren Beträgen.

Wie schon gesagt, gibt es da in Sachen Haftung verschiedene Fälle. Falls der Kunde die Überweisung online gemacht hat, haftet er (gemäss aktueller Rechtsprechung) allein für die Schäden. Aus meiner Sicht ergibt sich aber trotzdem eine Mitschuld der Bank des Empfängers, da sie nicht nach Kontonummern buchen darf.

Es ist aber leider so, dass sich die Banken hinter dieser Rechtsprechung gern zurückziehen und bei falschen Onlineüberweisungen alles von sich weisen. (In einer mir sehr gut von innen bekannten Bank ist das auch so). Aus meiner Sicht ist die Bank trotzdem zur Rückgabe von Überweisungen verpflichtet, wenn der Name nicht stimmt. (Kleiner Exkurs: so richtig lustig wird es, wenn auf dem Konto des Empfängers eine Pfändung ist)

Man kann die Bank des Empfängers direkt anschreiben und mitteilen, dass man versehentlich den Namen richtig, aber de Bankverbindung falsch geschrieben hat und dazu auffordern, aufgrund des sicherlich abweichenden Namens die Zahlung zurück zu geben. Bei Nichtbeachtung kann man noch die Revision der Bank einschalten, aber das wars dann. Ob eine Klage sinnvoll ist, sollte dann ein darauf spezialisierter Anwalt entscheiden.

Gruss Hans-Jürgen
***
_________________
Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.