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es besteht eine verbundene Kapitallebensversicherung, Versicherungsnehmer jeweils Person A und B (in diesem Fall Eheleute), als versicherte Person ebenfalls Person A und B. Vereinbartes Bezugsrecht beim Ableben jeweils die andere Person. Kann das Bezugsrecht bei dieser verbundenen LV ohne Zustimmung des zweiten VN geändert werden?
es besteht eine verbundene Kapitallebensversicherung, Versicherungsnehmer jeweils Person A und B (in diesem Fall Eheleute), als versicherte Person ebenfalls Person A und B. Vereinbartes Bezugsrecht beim Ableben jeweils die andere Person. Kann das Bezugsrecht bei dieser verbundenen LV ohne Zustimmung des zweiten VN geändert werden?
Danke und Grüße
O. Burger
Änderung bedarf immer der Zustimmung des VN. Sind beide als VN eingetragen, so müssen auch beide zustimmen...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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