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Rentennspruch erst nach 15J Beitrag?

 
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Thomas
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 18:11    Titel: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

nach 14 3/4tel Jahren als Angestellter wurde ich gekündigt.
Ich habe auch den Grundwehrdienst abgeleistet, und jetzt Anspruch auf ALG.
Werden diese Zeiten angerechnet? Habe gehört 15 Jahre? Die habe ich doch erreicht, oder? Plane mich selbständig zu machen...
Kann es sein, dass mir Nichts zusteht, falls ich die 15J nicht voll mache. Oder kann ich die fehlenden 3 Monate selbst einzahlen, wie wäre ca. der Beitrag?

Danke für Infos, ggfs. zu nachlesen?
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:04    Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag? Antworten mit Zitat

Hi Thomas,
für die Regelaltersrente (derzeit noch ab 65) genügen bereits 5 Beitragsjahre.
Wenn Ihnen das genügt und sie auf den Anspruch auf EM-Rente verzichten wollen bzw. können, brauchen sie also nicht weiter einzahlen.
Aber Vorsicht, u.U. sind Sie auch als Selbständiger versicherungspflichtig, lassen sie sich am Besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA oder LVA beraten.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Thomas
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:52    Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

Danke, diese neue Information habe mittlerweile auch erhalten.
Ich habe ja ohnehin 15J voll, da der Wherdienst pflichtersichert war!?

mfg
Mit den Augen rollen

PS: am Anfang erst mal gschwitzt....
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 09:47    Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag? Antworten mit Zitat

Thomas hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Danke, diese neue Information habe mittlerweile auch erhalten.
Ich habe ja ohnehin 15J voll, da der Wehrdienst pflichtersichert war!?


Vermutlich ja, ist aber, wie bereits gesagt, nicht besonders wichtig.
Interessant könnte das werden, Wenn Sie sich als Handwerker selbständig machen. Die sind nämlich grundsätzlich versicherungspflichtig, können sich aber von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Pflichtjahre voll haben.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Thomas
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 10:35    Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag? Antworten mit Zitat

Danke für die Hinweise!
Cool

Gruss
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