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Verfasst am: 20.09.04, 18:11 Titel: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag?
Hallo,
nach 14 3/4tel Jahren als Angestellter wurde ich gekündigt.
Ich habe auch den Grundwehrdienst abgeleistet, und jetzt Anspruch auf ALG.
Werden diese Zeiten angerechnet? Habe gehört 15 Jahre? Die habe ich doch erreicht, oder? Plane mich selbständig zu machen...
Kann es sein, dass mir Nichts zusteht, falls ich die 15J nicht voll mache. Oder kann ich die fehlenden 3 Monate selbst einzahlen, wie wäre ca. der Beitrag?
Verfasst am: 21.09.04, 15:04 Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag?
Hi Thomas,
für die Regelaltersrente (derzeit noch ab 65) genügen bereits 5 Beitragsjahre.
Wenn Ihnen das genügt und sie auf den Anspruch auf EM-Rente verzichten wollen bzw. können, brauchen sie also nicht weiter einzahlen.
Aber Vorsicht, u.U. sind Sie auch als Selbständiger versicherungspflichtig, lassen sie sich am Besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA oder LVA beraten. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Verfasst am: 23.09.04, 09:47 Titel: Re: Rentennspruch erst nach 15J Beitrag?
Thomas hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Danke, diese neue Information habe mittlerweile auch erhalten.
Ich habe ja ohnehin 15J voll, da der Wehrdienst pflichtersichert war!?
Vermutlich ja, ist aber, wie bereits gesagt, nicht besonders wichtig.
Interessant könnte das werden, Wenn Sie sich als Handwerker selbständig machen. Die sind nämlich grundsätzlich versicherungspflichtig, können sich aber von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Pflichtjahre voll haben. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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