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mal angenommen, der vertrag wird wg umzug außerord. zum 29.04.06 gekündigt. Nach kündigungseinreichung bekommt man im Studio gesagt, dass eine nachreichung der meldebestätigung vom einwohnermeldeamt und die die abmeldung vom alten wohnort nötig sind.
die kündigung wird nicht anerkannt, da die unterlagen fehlen. die einreichung ist durch einen 2wöchigen aufenthalt im ausland nicht möglich. Ein inkasso unternehmen wird beauftragt, dass druck macht.
nach einer telefonischer absprache mit verzögerung durch den auslandsaufenthalt und durch andere Gründe werden die unterlagen geschickt.
Das fitnessstudio erkennt die kündigung zum 30.06.06 an, obwohl die Unterlagen am 05.06.06 nachgereicht wurden. die kündigung wurde also solange aufgeschoben, bis die meldebestätigung nachgereicht worden ist?
Ist es rechtens, dass die weiteren 2 monate (mai,juni) dazu zu berechnet werden (immerhin 120€)?
oder ist es ratsam, es auf einen prozess seitens des studios ankommen zu lassen? (gerichtliche schritte wurden vom inkassounternehmen bei nicht zahlung angedroht)
Ein Blick in die Vertragsbedigungen sollte schon einige Aufklärung bringen. Steht dort nichts über die Vorlage von Unterlagen, wäre eine Anfrage beim Studio angebracht, wo sie das Recht auf Vorlage der Ummeldung herleiten. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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