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recht.de :: Thema anzeigen - Priv. Auto gesch. nutzen, steuerlich absetzbar ? Fahrtenbuch
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Priv. Auto gesch. nutzen, steuerlich absetzbar ? Fahrtenbuch

 
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 13:00    Titel: Priv. Auto gesch. nutzen, steuerlich absetzbar ? Fahrtenbuch Antworten mit Zitat

Hallo,

in meinem Beruft nutze ich mein privates Auto um einerseits zu meiner Arbeitsstelle hin zu kommen (ein Weg rund 40Km) und andererseits fahre ich auch mit diesem Auto Kundschaft an.

Habe mir nun ein Fahrtenbuch zugelegt, da ich diese Fahrten steuerlich absetzen möchte.

Nun gibt es in diesem Fahrtenbuch Spalten mit den gefahrenen Km GESCHÄFTLICH und auch PRIVAT.

Muss ich nun somit JEDE Fahrt dokumentieren oder reicht es, wenn ich die geschäftlichen Fahrten dokumentieren, denn nur diese kann ich ja vor dem Finanzamt geltend machen ?

Gruss Rudi
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Fahrtenbuch macht wirklich viel Arbeit!
Sie müssen leider jede Fahrt dokumentieren!
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Gruß
Heide
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Heide hat folgendes geschrieben::
So ein Fahrtenbuch macht wirklich viel Arbeit!
Sie müssen leider jede Fahrt dokumentieren!


Hallo,

dem kann ich mich nicht anschließen. Ein Fahrtenbuch ist nur zu führen, wenn Sie mit Hilfe dieser Aufzeichnungen die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeuges berechnen wollen. Das ist ja aber hier nicht der Fall. Sie nutzen ein privates Fahrzeug für geschäftliche Zwecke und da reicht es aus, wenn Sie die Geschäftsfahrten dokumentieren. ABER, sie sollten auch die Kilometerstände zu Beginn und zum Ende des Jahres notieren. Denn wenn sich herausstellt, dass Sie das fahrzeug am Jahresende zu mehr als 50% betrieblich genutzt haben, stellt das Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen dar. Dann jedoch hätte @Heide mit Ihrer Aussage recht.

Gruß T.D.
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Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So ein Fahrtenbuch macht wirklich viel Arbeit!


Ja, das ist mir schon klar, jedoch fahre ich täglich gut 200KM für meinen Arbeitgeber mit meinem priv. Fahrzeug und da denke ich schon, dass sich dieser Aufwand lohnt, oder ?

Gruss Rudi
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Shaitan
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Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 100
Wohnort: Meenz

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht habe ich was verpasst, aber

@ Klein_Rudi: Führen Sie eine Nichtselbstständige Tätigkeit aus oder sind
Sie Selbstständig für diesen Teilbereich für den Sie Ihr Auto benutzen?

Wenn Sie ein ganz "normaler" Arbeitnehmer sind kann es denklogisch kein BV geben, da § 19 EStG kein BV kennt.

Gruß Shaitan
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"Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also bei der ganzen Geschichte geht es nicht um mich sondern um meine freundin.

Sie ist in einem Angestellten-Verhältnis, bei dem sie mit meinem Privatwagen Kundschaft besuchen muss.

Dadurch fährt sie täglich gut 200KM mit dem privaten Auto um ihre Kundschaft im Auftrag ihres Arbeitgebers zu besuchen.

Sind diese Fahten nun steuerlich nicht absetzbar ?

Gruss Rudi
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Klein_Rudi hat folgendes geschrieben::
Hallo,

also bei der ganzen Geschichte geht es nicht um mich sondern um meine freundin.

Sie ist in einem Angestellten-Verhältnis, bei dem sie mit meinem Privatwagen Kundschaft besuchen muss.

Dadurch fährt sie täglich gut 200KM mit dem privaten Auto um ihre Kundschaft im Auftrag ihres Arbeitgebers zu besuchen.

Sind diese Fahten nun steuerlich nicht absetzbar ?

Gruss Rudi


Hallo,

ja, sie sind abziehbar. Es stellen Reisekosten dar, eventuell aber auch Einsatzwechseltätigkeit. Die beste Variante wäre wenn der Arbeitgeber ihr die Reisekosten steuerfrei ersetzt. Denn dann bekommt sie 100% erstattet, so nur in Höhe ihres persönlichen Steuersatzes. Ein Fahrtenbuch muss nicht geführt werden. Es reicht die Aufstellung der Dienstfahrten. Diese lässt man sich dann am Monatsende vom AG bestätigen.

Gruß T.D.
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Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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