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ich habe vor ca 8 Wochen ein Paket für meine Nachbarin angenommen, da sie vom Postboten nicht angetroffen wurde.
Nachdem ich sie nach 5 oder 6-maligem Versuch immer noch nicht antreffen konnte um das Paket zu übergeben, habe ich dieses vor Ihre Wohnungstür gelegt. (Wir wohnen in einem Haus mit 8 Mietparteien - sie wohnt ganz unten.)
habe mir darüber dann auch keine grossen Gedanken mehr gemacht, da das Paket am nächsten Tag nicht mehr dort lag und war davon ausgegangen dass sie es mit reingenommen habe.
War wohl etwas zu vertrauensselig in der Annahme, dass sich die Nachbarn bzw. deren Besuch sich nicht bestehlen würden.
Heute stellte sich nämlich heraus, dass das Paket wohl gestohlen wurde.
Sie hat einen Nachforschungsantrag gestellt, da sie dringend auf das Paket gewartet hatte. Denmach hatte ich das Paket angenommen und die Annahme unterschrieben.
Da ansonsten immer alle Pakete von mir persönlich abgegeben wurden, muß es sich um das Paket handeln, welches ich vor Ihre Wohnungstür gelegt hatte.
Der Schaden beträgt EUR 400,-.Es handelte sich wohl um (Kosmetik?) -Produkte, die bereits von Ihren Kunden bezahlt wurden und die sie nun neu bestellen muß.
Weil ich die Paketannahme unterschrieben habe, wird die Haftung letztendlich dann wohl auch an mir hängenbleiben oder? Ich denke zwar nicht dass sie jetzt etwas gegen mich in die Wege leitet aber ich möchte das natürlich wieder irgendwie gut machen, da der Schaden ja auch wegen mir entstanden ist. Könnte ich hierfür wohl meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen oder tritt die sowieso nur bei sichtbaren Sachbeschädigungen in Kraft ? (Kenn mich da ehrlich gesagt überhaupt nicht mit aus)
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