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Verfasst am: 04.07.06, 12:26 Titel: Rechte von Gesellschafter und Geschäftsführer bei Ltd
Hallo,
mich würde interessieren welche Rechte die Gesellschafter eine (englischen) Ltd. mit Zweigniederlassung in Deutschland haben? (Welche Mehrheitsverähltnisse werden für welche Entscheidung benötigt?)
Was darf ein Geschäftsführer in einer Ltd alles tun und was darf er nicht?
(Ideal wäre eine übersichtliche Tabelle aus der die wichtigsten Fälle hervorgehen, wo finde ich sowas?)
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 05.07.06, 08:29 Titel: Shareholder / Director
Shareholder (= Aktionär/ Gesellschafter)
Es genügt bereits ein Shareholder, (es können aber auch mehrere sein). Dieser zeichnet bei der Gründung der Limited die von ihm gewünschte Anzahl an Aktien, die nach Eintragung der Limited im englischen Handelsregister dann an ihn ausgegeben werden. Ein Shareholder kann gleichzeitig auch den Posten des Directors einer Limited besetzen.
Director (= Geschäftsführer einer Limited)
Der Director ist der gesetzliche Stellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Der Posten des Directors kann sowohl durch eine natürliche Person, als auch durch eine juristische Person besetzt werden. In seinen Aufgabenbereich fallen alle geschäftlichen Tätigkeiten, die Namen der Firma getätigt werden. Er hat die Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Bei mehreren Directors spricht man von board of directors (=Vorstand). Ein board of directors kann nur gemeinschaftlich die Gesellschaft nach außen vertreten. Der Director ist persönlich gegenüber dem englischen Handelsregister für die termingerechte Erstellung und Einreichung aller relevanten Dokumente verantwortlich. Dazu gehören die Jahresbilanz, der Jahresbericht, Benachrichtigungen über neue Directors oder Secretaries sowie Benachrichtigungen über Änderungen bzgl. des registered offices. Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung der Unterlagen kann vom Director nicht übertragen werden.
Company Secretary (= Gesellschaftssekretär, den gibt es in Deutschland nicht)
Die Stelle eines Company Secretary ist eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts und dient als Bindeglied zwischen dem englischen Handelsregister und der Gesellschaft. Die Stelle kann sowohl von einer natürlichen als auch von einer juristischen Person besetzt werden. Ein Company secretary hat keine besonderen Rechte innerhalb des Unternehmens. Der Company Secretary verwaltet die Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fallen:
■ das Führen der Gesellschaftsregister
■ die Vorbereitung der Steuerformulare
■ das Einreichen von Formularen und Beschlüssen beim englischen Handelsregister
■ die Bereitstellung der Gesellschaftsunterlagen im registered office
■ er empfängt die behördliche Post
Es ist sinnvoll, dass der Company Secretary sich im englischen Gesellschaftsrecht auskennt und seinen Geschäftssitz in England hat. Hierfür bieten sich oftmals Anwalts- oder Steuerberatungsbüros in England an. Limited-Gründungsagenturen bieten oftmals auch den Service an, ein solches Büro zu vermitteln.
Weitere nützliche Hinweise über die Ltd. gibt es bei: http://www.foerderland.de/967.0.html _________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
Nun würde mich noch folgendes Interessieren:
Wer ernenn den Director und welche Mehrheit ist notwendig? (Also nehmen wir an, es gibt 2 Shareholder die beide 50% der "Aktien" besitzen. Kann dan einer allein bestimmen wer Direcor wird?)
Wer kann den Direcor entlassen und mit welcher Merheit?
Nun gibt es doch in Deutschland solche Dinge wie Sperrminorität. Das Bedeutet, dass jemand mehr mit 25% der Anteile hat und somit gewissen Dinge verhindern kann.
Gibt es sowas auch bei der Ltd? Welche Dinge kann man dadurch verhindern?
Zuletzt noch eine Frage zum Direcor:
Dieser erhält einen Vertrag mit der Ltd. Darf man in diesen Vertrag grundsätzlich schreiben was man will? Darf man also z.B. reinschreiben: "Der Direcor ist berechtig alle Geschäfte bis zu einer Größenordnung von XXXXX TEUR tätigen. Bei größeren Geschäften ist die Zustimmung der Shareholder erforderlich"?
Oder: " Der Geschäftsführer ist berechtigt alle Arten von Verträge zu schließen. Er darf jedoch den Vertrag mit Herrn XY nicht ohne die Zustimmung der Gesellschafter einseitig kündigen"?
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