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Sind Genussrechte Hartz IV- sicher? Bzw. muss der hartz IV Empfänger zuerst seine Genussrechte aufbrauchen, bevor er weitere Leistung vom Staat erhält?
Die Genussrechte werden zum Vermögen dazugerechnet, genau wie andere Arten von Wertpapieren (Aktien, festv. Wp) auch. Daher gelten hier die gleichen Vorschriften / Freibeträge wie bei anderen Geldanlagen.
(Hmm, da stellt sich mir grad die Frage, muß ich meinen Weinkeller leersaufen.... bevor ich Leistungen beantragen kann? *hicks* )
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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