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Verfasst am: 03.07.06, 21:19 Titel: CD's als Betriebsausgabe/Werbungskosten
N'Abend,
folgendes Szenario:
Gitarrenlehrer ist Freiberufler nach §18 EStG i.V.m.§19 UStG.
Um mit seinen Schülern die aktuellsten Lieder zu spielen muss er sie "raushören",
da es keine Noten dazu gibt. Dazu benötigt er die Alben von namhaften Rockbands.
Daneben hört er die CD's auch selber, da ihm die Musik auch privat zusagt.
Inwiefern kann das FA bei einer Betriebsprüfung oder bei der jährlichen EST-Veranlagung von §12 EStG ausgehen und die Ausgaben streichen?
Was für Argumente würde das FA aufführen?!
PS: Dies ist kein subjektiv bezogener Fall.
Gruß Shaitan _________________ "Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 05.07.06, 08:18 Titel: Grundsätzlich geht das
Der Gitarrenlehrer G muss dem FA glaubwürdig machen, dass er die CDs ausschließlich beruflich nutzt. Die Argumentation wäre schlüssig. bei einer nicht unerheblichen privaten Nutzung der CDs sollte aber schon dies von Anfang an dargelegt werden und dann die Kosten nur anteilig abgesetzt werden.
Wenn die CDs nämlich am Ende die Einnahmen aus dem Gitarren-Unterricht übersteigen, dann wird das FA stutzig. Natürlich kann das FA die Absetzung der CDs streichen. Dann hat G das Rechtsmittel des Einspruchs und kann ggf. auch klagen.
Es hilft übrigens auch sehr, direkt bei FA vorstellig zu werden und den Fall offen zu besprechen. Die freuen sich auch über Besuch. _________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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