Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.07.06, 10:45 Titel: Fälligkeit einbehaltener Lohnsteuer durch AG gegenüber FA
Hallo,
wann ist denn die Überweisung der einbehaltenen Lohnsteuer des AN durch den AG gegenüber dem Finanzamt fällig.
Weitergehend zur Sozialversicherung:
Wann ist die Überweisung der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge des AN bzw. AG-Anteils durch den AG an die Krankenkasse fällig?
Habe in einem Lehrbuch gelesen:
Verb. Finanzbehörde zum 15. des Folgemonats und
Verb. Sozialversicherung zum 10. des Folgemonats.
Trifft diese Regelung noch zu und welcher Paragraph in welchem Gesetz bildet dafür die rechtliche Grundlage, da dazu nichts in diesem Lehrbuch stand!?
Wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.