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Verfasst am: 04.07.06, 10:33 Titel: Grunderwerbsteuer bei Verkauf an Einzelunternehmung
Hallo, habe folgende Frage:
Fällt bei einem Grundstücksverkauf meiner Frau an meine Einzelunternehmung (muss wegen Auflösung einer 6b-Rückstellung so gemacht werden) Grunderwerbsteuer an, oder ist der Verkauf grunderwerbsteuertechnisch so zu behandeln, wie der Privatverkauf unter Eheleuten, also Grunderwerbsteuerfrei?
bitte die Foren-Regeln ( hier klicken) beachten. Danke für Ihr Verständnis.
Bei der GESt kenne ich mich kaum aus, deshalb nur ein paar allgemeine Gedanken: ME greift § 3 Nr. 4 GrEStG. Das Grundstück wird ja an den Inhaber der Einzelunternehmung veräußert. Die Einzelunternehmung ist keine Rechtsperson.
Vielleicht weiß jemand näheres oder hat eine Fundstelle parat.
So isses. Es spielt keine Rolle, ob der Mann privat oder im Rahmen des EU kauft. Wichtiger wäre die Frage, ob die Veräußerung bei der Ehefrau ESt auslöst. Aber das hat der TE hoffentlich mit seinem StB geklärt. _________________ Gruß
und die nächste Frage ist, ob es sich lohnt, wegen Auflösung einer 6b-Rückstellung das Grundstück ins BV zu nehmen.
Na, etwas mehr Genauigkeit bitte...
Mein Kaffeesatz sagt, dass sich das schon "lohnt". Wer hat heutzutage schon soviel Liquidität, dass er ohne Not dem FA was abgeben kann? _________________ Gruß
Wer hat schon anlässlich einer Betriebsaufgabe soviel Liquidität, die dann aufzulösenden stillen Reserven aus dem Grundstück zu versteuern?
Ist - nach derzeitigem Rechtsstand - zumindest billiger, als die Auflösung der RL voll zu versteuern. Und wer weiß, wie lange es bis dahin noch dauert und wie die Verhältnisse dann sind. Vielleicht übernimmt den Betrieb ja jemand aus der Familie. Dann hat man die st. Reserven schon in die nächste Generation verlagert. Was die natürlich freut, aber so ist das Leben.
Das meiste, was aus stl. Gründen so in den Bilanzen passiert, führt doch nur zu Gewinnverlagerungen. Und weiter als bis zur Beitriebsaufgabe kann man Gewinne nicht verlagern. Und verkaufen kann man das Ding immer noch. _________________ Gruß
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