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Verfasst am: 14.07.06, 16:25 Titel: Kosten bei Zurücknahme eines Eilantrages?
Person A legt einen Eilantrag gegen einen Verwaltungsakt ein. Kurze Zeit später, vor Entscheidung des Gerichts, nimmt er seinen Antrag zurück.
Gericht beschließt aufgrund der Rücknahme, Streitwertgegenstand 2.500 Euro wert.
Soweit ok.
Nun erhält Person A eine Kostenrechnung in Höhe von gut 160 Euro.
Ist das nicht zu viel? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen beträgt 1,5, ergo fallen 162,00 € an (1,5 x 81,00 €), Nr. 5210 GKG-KV.
Gilt der Faktor 1,5 für Einsweilige Anordnungen? Für Urteile ist er m. W. 3,0.
Kenne mich sogar mit Mathe etwas besser aus, als mit Verwaltungsgerichtsrecht. Deshalb kann ich mal eines ziemlich sicher sagen: 81,00 € * 1,5 != 162,00€.
Stimmt, ich habe mit 2 multipliziert. Keine Ahnung, warum. Wahrscheinlich, weil das zu kuajas "gut 160 Euro" paßte. Da war der Wunsch der Vater des Gedankens ...
möglicherweise war ein OVG / VGH in der Hauptsache erstinstanzlich zuständig (2-fache Gebühr) und eine Reduzierungsgrund wurde nicht anerkannt (vorausgegangener Beschluss etc.). Damit wären 81,- € x 2 = 162,-€ festzusetzen.
Der Fragesteller müsste hier ggf. den Sachverhalt präzisieren. _________________ Viele Grüße - Troodon
Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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