Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eigenheimzulage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eigenheimzulage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schmitzer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 12:43    Titel: Eigenheimzulage Antworten mit Zitat

Hallo ,
Meine Frage ist es rechtens ,wenn die Bank sich erlaubt die Eigenheimzulage einer Familie
für die Bürgschaft des Sohnes verwendet.
Die Familie hatte für den Sohn gebürgt,da der Sohn nicht zahlte,verwendete die Bank
die Eigenheimzulage der Familie um die Bürgschaft zudecken .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ganze geht über mehrere Stufen.

Zunächst einmal muss die Bank den Bürgen aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Vorher kann die Bank kein Geld verlangen.

Hat die Bank den Bürgen in Anspruch genommen, so hat die Bank eine fällige Forderung gegen den Bürgen. Zahlt dieser nicht, so kann die Bank die Sicherheiten, die der Bürge gestellt hat verwerten. In ihren AGB hat die Bank mit dem Bürgen ein Pfandrecht bezüglich Kontenguthaben vereinbart. Ob das bei einer Forderung aus einer Bürgschaft greifen würde, müsste geprüft werden. Greift es, kann die Bank Guthaben auf den Konten des Bürgen gegen ihre fälligen Forderungen aus der Bürgschaft verrechnen. Gehen nun Zahlungen auf dieses Konto ein, so kann die Bank nicht erkennen, ob das Geld dem Kontoinhaber (= Bürgen) oder anderen (= Ehepaar) gehört und wird erst einmal verrechnen.

Hier hilft

a) eine klare Rückzahlungsvereinbarung zwischen Bürge und Bank oder hilfsweise
b) das Verlagern der Konten von der Bank auf eine andere
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 19:50    Titel: Re: Eigenheimzulage Antworten mit Zitat

schmitzer hat folgendes geschrieben::
Hallo ,
Meine Frage ist es rechtens ,wenn die Bank sich erlaubt die Eigenheimzulage einer Familie
für die Bürgschaft des Sohnes verwendet.
Die Familie hatte für den Sohn gebürgt,da der Sohn nicht zahlte,verwendete die Bank
die Eigenheimzulage der Familie um die Bürgschaft zudecken .

hat man Eigenheimzulage ab 2006 nicht abgeschaft?
mfg!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 11:49    Titel: Re: Eigenheimzulage Antworten mit Zitat

Hallo,

ssslonnn hat folgendes geschrieben::
hat man Eigenheimzulage ab 2006 nicht abgeschaft?
mfg!


Bereits vor Abschaffung bewilligte Eigenheimzulagen laufen 8 Jahre weiter. Daher kann der geschilderte Sachverhalt durchaus sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das ergibt sich übrigens aus §§ 3; 19 Abs. 9 EigZulG.

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/index.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.