Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erzwungener Wechsel der Prüfungsordnung während des Studiums
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erzwungener Wechsel der Prüfungsordnung während des Studiums

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Biella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 16:44    Titel: Erzwungener Wechsel der Prüfungsordnung während des Studiums Antworten mit Zitat

Hallo,
Nur kurz die Frage: Hat man als Student Anspruch darauf, mit der StuPo mit der man angefangen hat auch fertig zu studieren, oder kann man auch zum Wechsel "gezwungen" werden, bzw. umgekehrt: Darf man während des Studiums wechseln?
Wäre mal interessant..
Grüsse...


Zuletzt bearbeitet von Biella am 07.07.06, 07:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 22:41    Titel: Re: Erzwungener Wechsel der StuPo während des Studiums Antworten mit Zitat

Biella hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Nur kurz die Frage: Hat man als Student Anspruch darauf, mit der StuPo mit der man angefangen hat auch fertig zu studieren, oder kann man auch zum Wechsel "gezwungen" werden, bzw. umgekehrt: Darf man während des Studiums wechseln?
Wäre mal interessant..
Grüsse...

Was ist StuPo? Studiums-Polizei? Oder Prüfungs-Ordnung???

Aus meiner eigenen Studienzeit (ist schon ein Weilchen her) weiß ich, dass meine DPO (Diplom-Prüfungs-Ordnung) sich während des Studiums geändert hat. Allerdings gab es ab Anmeldung Diplomarbeit eine Art "Vertrauensschutz"; man konnte also die Arbeit unter denselben rechtlichen Bedingungen beenden, unter denen man sie auch begonnen hatte.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

StuPo ist die Studien- und Prüfungsordnung.....ich habs jetzt in der Überschrift auch noch mal ausgeschrieben..die Frage ist ja noch, ob so eine Art Vertrauensschutz nicht auch schon ab Studienbeginn gilt, immerhin immatrikuliert man sich ja unter gewissen, in der StuPo festgelegten Bedingungen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist nicht mit Ja oder Nein zu beantworten.

Es gibt Vertrauensschutz, aber dieser ist nicht uneinschränkbar. Übergangsregelungen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt/unter bestimmten Voraussetzungen die Studienmöglichkeiten nach der Alt-StuPO begrenzen, sind möglich.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.