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Hallo ,
Meine Frage ist es rechtens ,wenn die Bank sich erlaubt die Eigenheimzulage einer Familie
für die Bürgschaft des Sohnes verwendet.
Die Familie hatte für den Sohn gebürgt,da der Sohn nicht zahlte,verwendete die Bank
die Eigenheimzulage der Familie um die Bürgschaft zudecken .
Zunächst einmal muss die Bank den Bürgen aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Vorher kann die Bank kein Geld verlangen.
Hat die Bank den Bürgen in Anspruch genommen, so hat die Bank eine fällige Forderung gegen den Bürgen. Zahlt dieser nicht, so kann die Bank die Sicherheiten, die der Bürge gestellt hat verwerten. In ihren AGB hat die Bank mit dem Bürgen ein Pfandrecht bezüglich Kontenguthaben vereinbart. Ob das bei einer Forderung aus einer Bürgschaft greifen würde, müsste geprüft werden. Greift es, kann die Bank Guthaben auf den Konten des Bürgen gegen ihre fälligen Forderungen aus der Bürgschaft verrechnen. Gehen nun Zahlungen auf dieses Konto ein, so kann die Bank nicht erkennen, ob das Geld dem Kontoinhaber (= Bürgen) oder anderen (= Ehepaar) gehört und wird erst einmal verrechnen.
Hier hilft
a) eine klare Rückzahlungsvereinbarung zwischen Bürge und Bank oder hilfsweise
b) das Verlagern der Konten von der Bank auf eine andere
Hallo ,
Meine Frage ist es rechtens ,wenn die Bank sich erlaubt die Eigenheimzulage einer Familie
für die Bürgschaft des Sohnes verwendet.
Die Familie hatte für den Sohn gebürgt,da der Sohn nicht zahlte,verwendete die Bank
die Eigenheimzulage der Familie um die Bürgschaft zudecken .
hat man Eigenheimzulage ab 2006 nicht abgeschaft?
mfg!
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