Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
erstmal ein großes Lob. Ein wirklich gelungenes Forum.
Ich habe gerade mein allgemeines Abitur gemacht und interessiere mich
für ein Studium der Rechtswissenschaften. Leider bin ich vor über ca. sechs
Jahren mit dem BtmG in Berührung gekommen. Die Frage wurde hier schon
gestellt, jedoch konnte ich für meinen Fall keine sichere Antwort finden:
Werde ich vermutlich Probleme beim ersten oder zweiten Staatsexamen bzw.
beim Vorbereitungsdienst bekommen?
Ist die Eintragung im Bundeszentralregister nach fünf Jahren gelöscht?
Hier ein Auszug aus dem Schreiben meines Anwalts nach der Gerichtsverhandlung:
(Jugendstrafrecht)
"Sehr geehrter Herr X,
den Hauptverhandlungstermin vom 04.10.2000 vor dem Amtsgericht Y haben wir
zusammen wahrgenommen...
Im Ergebnis konnten wir erreichen, dass Ihnen das Gericht wegen unerlaubten Handel-
treibens mit Betäubungsmitteln lediglich eine Verwarnung erteilt hat. Ihnen wurde zur
Auflage gemacht, einen Geldbetrag von DM 1.600,00 an den Fond des Kreisjugend-
amts zu bezahlen, und zwar in monatlichen Raten zu jeweils DM 200,00 jeweils bis
spätestens zum 20. des Monats, erstmals bis zum 20.11.2000. Ferner wurden Ihnen
die Kosten des gegen Sie gerichteten Verfahrens auferlegt."
Im Führungszeugnis hatte ich keine Eintragung. An der Grenze wurde ich ca. bis ein
Jahr nach der Verhandlung sehr streng kontrolliert, aber jetzt 2006 gar nicht mehr.
Aus dem Führungszeugnis werden Vergehen dieser Art nach drei jahren gelöscht, soweit keine weiteren Einträge hinzukommen.
Das Bundeszentralregister schreibt auf seiner Internetseite zum Registerinhalt:
"Oft enthält das Zentralregister Eintragungen, die nicht oder nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Auskünfte über diese Eintragungen erhalten nur noch Staatsanwaltschaften, Gerichte und ein eng eingegrenzter Bereich von Behörden für ganz bestimmte Zwecke. Ob das Register solche Eintragungen enthält, darf Ihnen persönlich aber nicht direkt mitgeteilt werden. Wenn Sie erfahren möchten, ob das Zentralregister solche Eintragungen über Sie enthält, müssen Sie dies dem Bundeszentralregister mitteilen und dabei ein Amtsgericht benennen, bei dem Sie einen Registerauszug einsehen können (§ 42 BZRG). Das Amtsgericht benachrichtigt Sie dann davon, wann und wo Sie den Auszug einsehen können. Nach der Einsichtnahme muss der Auszug vernichtet werden. Der Auszug darf auch nicht fotokopiert werden. Sie können sich aber handschriftliche Notizen anfertigen. Der Auszug kann aber nur erstellt werden, wenn Sie folgende Personalien angeben:
Geburtsname
Familienname (nur wenn dieser vom Geburtsnamen abweicht)
sämtliche Vornamen
Geburtsdatum und Geburtsort." _________________ In a world of compromise some don´t.
"Gerichte und ein eng eingegrenzter Bereich von Behörden für ganz bestimmte Zwecke"
Wäre so ein Zweck der juristische Vorbereitungsdienst, oder gibt es da ein
spezielles Führungszeugnis für Behörden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.