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Produkt X wird im EU-Land 1 produziert und ist dort, sowie in diversen weiteren EU-Ländern ohne weitere Auflagen verkaufsfähig.
Nun gibt es im EU-Land 2 einen Importeur für dieses Produkt. Das genannte Produkt X ist jedoch im EU-Land 2 (Sitz des Importeurs) überhaupt nicht verkaufsfähig, da es die strengeren Gesetze im EU-Land 2 nicht erfüllt.
Dieser Händler bietet das Produkt X unter anderem auf seiner Homepage zum Verkauf. Das Produkt X ist im dortigen Onlineshop als "Export-Artikel" gekennzeichnet. Als Kunde aus dem Land des Importeurs, kann ich den Artikel zwar online sehen, nicht aber bestellen, da dies technisch unterbunden wurde. Eine Bestellung ist somit nur möglich mit einer Adresse ausserhalb des EU-Landes 2.
Alle anderen Kunden können das Produkt X jedoch bestellen, egal aus welchem Land diese kommen. Darunter auch Kunden aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern, wo das Produkt ebenfalls, wie im EU-Land 2, eigentlich nicht verkauft werden darf.
1. Macht sich der Importeur mit dem reinen Import in EU-Land 2 strafbar?
2. Wie sieht es aus mit den Lieferungen in EU- und nicht EU-Länder, in welche das Produkt eigentlich ebenfalls nicht verkehrsfähig ist?
3. Kann der Importeur die Verantwortung dem Kunden übergeben, wenn er im Shop bestellt?
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