Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftung für 'inoffizielle' Schulden bei Austritt aus GmbH
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftung für 'inoffizielle' Schulden bei Austritt aus GmbH

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Uwe Wagner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 11:25    Titel: Haftung für 'inoffizielle' Schulden bei Austritt aus GmbH Antworten mit Zitat

Vorweg - entschuldigung für den umfangreichen Text.

Ein Gesellschafter möchte aus einer GmbH austreten. Die Schulden der GmbH übersteigen die Höhe des Stammkapitals (Überschuldung). Hinweis: keine Schulden gegenüber Dritte, sondern dem Geschäftspartner gegenüber.

Hintergrund:
Herr Listig war leitender Angestellter (Buchhaltung) einer grossen Bank und wurde Mitte 2004 arbeitslos. Er beschloss, sich im IT-Umfeld selbstständig zu machen und fragte seinen Bekannten, Herrn Artig, ob er nicht mitmachen wolle (wegen seines Fach-Know-Hows im IT-Bereich). Herr Artig willigte ein.
Im Sep. 2004 gründeten beide ordnungsgemäss eine GmbH. Stammkapital 30.000 Eur, von dem 24.000 von Herrn Listig und 6.000 von Herrn Artig erbracht wurden. Das Verhältnis bei evtl. Gewinnen oder Verlusten ist also 4:1. Rechtlich sind Herr Listig und Herr Artig gleich gestellt.
Jeder der beiden vermietet ein Zimmer als Büroraum an die Firma.
Herr Listig und Herr Artig sind beide bei der eigenen Firma angestellt (Herr Listig zu 100%; Herr Artig nur zu 20%, da er zu 100% noch anderweitig angestellt ist), ebenso die Ehefrauen der beiden Gesellschafter (sie erledigen die Buchhaltung, Werbeaktionen, Säubern der Büros, Ablage usw.).

Da Herr Listig über ein solides Privatvermögen verfügt, hat er einen Betrag in etwa der Höhe des Stammkapitals (Eur 30.000) als Darlehen in die Firma 'gesteckt'. Von diesem Geld wurden PCs, seine Büroeinrichtung, laufende Kosten (Telefon, Web-Hoster etc.), die laufenden Löhne usw. bezahlt. Ferner lässt er auch sein Privatauto über die Firma laufen (Leasingkosten ca. 700 Eur/Monat, zuzüglich Benzin, Reparaturen usw.) und auch sonstige Privatausgaben, sofern rechtlich machbar.

Da der Geschäftserfolg ausblieb, haben beide bereits im April 2005 beschlossen, auf zukünftige Lohnzahlungen wie auch auf die Mietzahlungen zu verzichten. Den Pkw finanzierte Herr Listig weiterhin über die Firma, obwohl dieser zu 95% für Privatzwecke (wie etwa mehrere Urlaubsfahrten) verwendet wurde (Hinweis: das ursprüngliche Ziel der Firma machte ein Firmenfahrzeug erforderlich. Im Laufe der ersten Monate jedoch änderte sich das Geschäftsziel, was ein Pkw eigentlich nur noch selten erforderte). Was immer möglich war, hat Herr Listig (im Gegensatz zu Herrn Artig) über die Firma laufen lassen (z.B. private Putzmittel, abonnierte Zeitungen und sogar eine Stereoanlage für dessen Büro).

Ende 2005 waren die 30.000 Eur des Privatdarlehens aufgebraucht und man überlegte sich Massnahmen. Herr Artig erklärte, dass er über keine privaten finanziellen Mittel verfüge, um in die Firma zu stecken, auch könne er für diese Zwecke keinen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Herr Listig erklärte, er werde einen weiteren Betrag seines Privatvermögens in die Firma einbringen. Bemerkung: Herr Artig hat diesem Darlehen an die Firma niemals explizit zugestimmt oder gar unterschrieben (er hat es leider aber auch nicht explizit abgelehnt, ausser eben eine weitere Finanzierung durch seine eigene Person).

Jetzt (Juli 2005) beschliesst Herr Artig aus der Firma auszutreten. Dass sein Anteil am eingebrachten Stammkapital dahin ist, damit hat er sich abgefunden (war ja Ende 2005 bereits aufgebraucht). Nun sagte ihm Herr Listig, dass sich die Schulden der Firma mittlerweile auf 40.000 Euro belaufen, d.h. etwa 10.000 Eur sind nicht durch das Stammkapital gedeckt. Gemäss der Höhe ihrer Anteile müsse Herr Artig nun etwa 2.000 Eur dieser Überschuldung zahlen.

Herr Artig protestiert; er sieht das aus folgenden Gründen nicht ein:

1. Er habe Ende 2005 den erneuten Privatkredit seines Geschäftspartners Herr Listig an die Firma niemals unterschrieben.

2. Er sagte seinem Partner Ende 2005, dass er keine privaten finanziellen Mittel der Firma zur Verfügung stellen könne (er habe schlicht und ergreifend kein Geld). Bringt Herr Listig aus Eigeninitiative seinerseits 10.000 Eur in die Firma ein, so ist das nach Verständnis von Herrn Artig seine Sache, Herr Listig darf aber nicht erwarten, dass Herr Artig jetzt davon 2.000 zurückzahle. Da hätte Herr Artig ja gleich 2.000 zahlen können (was er ja aber explizit ausgeschlossen hatte) und Herr Listig 8.000 - das wäre auf's selbe rausgekommen.

3. Dadurch, dass Herr Listig - wo immer möglich - seine Privatausgaben von der Firma bezahlen lässt (was Herr Artig nicht tut), beteiligt sich Herr Artig automatisch an den Privatausgaben von Herrn A, d.h., Herr Artig finanziert z.B. 1/5 des Urlaubs von Herrn Listig.

Aus Sicht von Herrn Artig finanziert sein Partner einen Grossteil seines Privatlebens über die Firma (er überschreitet aber nicht die Legalitätsgrenze!). Anstatt solch anfallende Ausgaben aus der eigenen Tasche zu bezahlen, belastet Herr Listig das Konto der Firma und treibt es damit ins Soll, was zu einer Überschuldung führte.

Verlässt Herr Artig die Firma oder wird diese gar aufgelöst, so muss Herr Artig laut Herrn Listig für 1/5 dieser Überschuldung aufkommen - damit hätte er 1/5 der Privatausgaben von Herrn Listig mitfinanziert.


Sicherlich hat sich Herr Artig zuwenig um die geschäftsführenden oder finanziellen Belange der Firma mit gekümmert. Dies war jedoch auch nie sein Ziel bei der Mitbegründung der GmbH, vielmehr wollte er einfach mein Fachwissen zur Verfügung stellen. So gesehen war Herr Artig natürlich zu 'blauäugig' oder naiv.

Erschwerend kommt leider hinzu, dass Herr Listig eine sehr dominate Persönlichkeit und rethorisch begabt ist. Irgendwelche Argumente seinerseits wirken dadurch stets plausibel und überzeugend.

Wie stellt sich in diesem Fall die rechtliche Situation für Herrn Artig dar?
Muss Herr Artig die Überschuldung mit verantworten?


Zuletzt bearbeitet von Uwe Wagner am 06.07.06, 13:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal der Hinweis auf die Forenregeln und die Bitte, den Sachverhalt entsprechend umzuformulieren.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3614

Die Schulden hat die GmbH. Die Gesellschafter haben damit nichts zu tun. Eine Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern kann aber dann entstehen, wenn entweder das Eigenkapital nicht korrekt aufgebracht oder verwendet wurde oder wenn der Geschäftsführer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotzt Überschuldung nicht rechtzeitig beantragt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.