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Verfasst am: 02.08.06, 15:44 Titel: Selbstauskunftsverpflichtung bei Vergleich mit der Bank
Hallo !
In einem Vergleich werden die Schulden mit einer Bank so geregelt, dass, wenn die Schuldner 60 Raten pünktlich bezahlen, die Restschuld erlassen wird
Überdies haben sich die Schuldner verpflichtet auf Aufforderung, die erfolgt ist, eine "Selbstauskunft über ihre Vermögensverhältnisse" zu erteilen. Dies ist nicht ausdrücklich an irgendwelche Folgen geknüpft, obwohl wahrscheinlich die Bank im Falle, dass man der Aufforderung nicht nachkommt, zurücktreten kann.
Vorliegend geht es um die Frage, wieweit die Bank Auskünfte beanspruchen darf.
Die Bank Einkommensangaben nicht nur Angaben über Vermögensverhältnisse, sondern auch bezüglich Einkommens über die letzten 3 Jahre, obwohl der Vergleich letztes Jahr war, Angaben von Versicherungen, Bankverbindungen, mit Einräumung des Rechts zur Einholung von Auskünften....
in einem Vergleich kann ich (wie in einem Vertrag) grundsätzlich vereinbaren, was ich will.
Der Wunsch der Bank nach einer aktuellen Selbstauskunft hat einen einfachen Grund. Wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird, kennt die Bank die Vermögenwerte und Einkünfte und kann erkennen, wo sie pfänden kann.
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