Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Herr Rechtsanwalt Müller oder Herr Müller ??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Herr Rechtsanwalt Müller oder Herr Müller ??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 16:14    Titel: Herr Rechtsanwalt Müller oder Herr Müller ?? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mal folgende zwei Fragen:
Ist ein RA immer mit der Berufsbezeichnung anzureden oder darf ich die weglassen (ist ja kein Titel) ?
Darf sich ein LL.B (Bachelor of Laws) als Jurist bezeichnen ?
Anm.: bitte keine ideologische Grundsatzdiskussion über LL.B, LL.M contra Staatsexamen beginnen
Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung und kein Titel, wie Sie schon zutreffend schreiben. Natürlich muß man den RA deshalb nicht als "Herr Rechtsanwalt A" ansprechen - man kann es aber tun (wobei ich auf der anderen Seite meinen Fleischer nie mit "Herr Fleischermeister B" und den zuständigen Gerichtsvollzieher nie mit "Herr Obergerichtsvollzieher C", aber auf der anderen Seite Richter öfter auch mal mit "Herr Vorsitzender" (im Gerichtssaal) oder "Herr Richter D", im Telefongespräch aber auch einfach schon einmal mit "Herr D" anspreche/anschreibe). Der Phantasie sind da nur die Grenzen des guten Geschmacks gesetzt... Winken

M. E. kann sich ein L.L.M. ohne weiteres als "Jurist" bezeichnen, ebenso wie ein Lizensiat (Jurist mit erstem Staatsexamen), da beides juristische Ausbildungsabschlüsse sind. Es gibt da auch entsprechende wettbewerbsrechtliche Entscheidungen, aber ich habe meinen Baumbach/Hefermehl gerade nicht hier...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zum "Herrn Richter" .... so hat meine liebe Frau Mutter mal den Vorsitzenden zu Beginn der Verhandlung in einem Nachbarschaftsstreit angesprochen. Darauf hat er recht barsch geantwortet "ich bin der Herr Vorsitzende". Böse Ich denke mal, er wollte, wie in Nachbarschaftsstreitigkeiten üblich, erst mal beide Parteien etwas einschüchtern Winken wobei "Herr Vorsitzender" in der mündlichen Verhandlung wohl die korrekte Anrede zu sein scheint, wie Sie ja auch schreiben.

PS: netter Spruch unten links ... der kennt Sie wohl näher ?! Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Joe Clary
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Cheyenne (WY)

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Begriff 'Jurist' handelt es sich leider um eine ungeschützte Bezeichnung.
Im Grunde darf sich jeder Jurist nennen, auch wenn er nie Rechtswissenschaften studiert hat.
Wettbewerbsrechtlich könnte aber bei einer Verwendung einer solchen Bezeichnung, ohne eine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen zu können, ein Verstoß gegen das UWG vorliegen.

In der Vergangenheit gab es schon zahlreiche kriminelle Organisationen, die wertlose Dokumente mit ungeschützten Bezeichnungen verkauft haben.

MfG Joe
www.business-podium.com/boards
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.