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Immobilienerwerb in Polen

 
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Wayne
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 14:58    Titel: Immobilienerwerb in Polen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Sachervhalt: A möchte auf der Ostseeinsel Wollin in Polen ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück von einem Makler mit Sitz in Deutschland erwerben. Nun ist ihm zu Ohren gekommen, dass ihm dieser Immobilienerwerb als deutscher Staatsangehöriger rechtlich nicht möglich sein soll.

Frage: Ist dies richtig?
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olstre
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Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bis 30.4.2009 wird es keine Immobilienerwerb-Genehmigung für EU-Bürger benötigt, wenn er ins Haus auf dauer umziehen (kein "Zweithaus") bzw. es zum turistischen Zweck kaufen will (Pansion, Hotel). Ab 1.5.2009 dürfen polnische Häuser uneingeschränkt von EU-Bürgern erworben werden, Agrar und Forst - ab 1.5.2016. Wohnungen dürfen ohne Genehmigung von allen Ausländern uneingeschränkt erworben werden. Alles notwendige stellt und prüft der polnische Notar.

Grüße
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ergänzend dazu habe ich diesen Aufsatz gefunden:
http://64.233.183.104/search?q=cache:DRJzYcvPw4gJ:www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/GetDocument_neu.asp%3Fdocument%3D2252+erben+polen+grundst%C3%BCck&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=9

Gruß

der Petz
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olstre
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Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petz,

Auskünfte auf der von Dir genannten Seite sind nicht korrekt bzw. nicht aktuell. Das GEGA (Gesetz über den Erwerb von Gründstücken durch Ausländer) wurde im Zuge des EU-Beitritts Polens für EWR-Bürger ab 1.5.2004 gelockert. Die aktuelle Fassung:
http://www.mswia.gov.pl/index.php?dzial=56&id=1800

Für Wyne das wichtigste wäre:

Art. 8. 2. Ausländer, die Bürger oder Unternehmen des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, benötigen keine Genehmigung, mit Ausnahme des Erwerbs von:
1) Land- und Forstgrundstücken innerhalb von 12 Jahren nach EU-Beitritt Polens;
2) dem zweiten Haus innerhalb von 5 Jahren nach EU-Beitritt Polens.

und ggf. Art. 8. 2a. Pkt. 2): Keine Genehmigung wird verlangt von Ausländern, die Bürger des EWR sind und das zweite Haus erwerben:
a) wenn der Erwerber legal und ununterbrochen mind. 4 Jahre in Polen wohnt, oder
b) zwecks Ausübung der Gewerbe, die touristische Dienstleistungen anbietet.

Schöne Grüße
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