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nehmem wir mal folgenedn Fall an, dass es zwei Firmen mit fast gleichem Namen gibt, z.B. "Microhart" und "Microhart Foobarpunkt", und diese beide im selben Sektor tätig sind. Könnte es wegen potentieller Namensverwechslung zu rechtlichen Schritte jener Seite (einer von beiden) kommen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.07.06, 17:31 Titel:
Für die Bewertung entscheidend ist die Frage, ob die übereinstimmenden oder verwechslungsfähigen Teile prägend für den Gesamteindruck sind.
"Foobar Software" und "Blafasel Software" sind nicht verwechslungsfähig.
"Microsaft Blafasel Suppenhuhn Software" und "Schaberlaber Ackergaul Mirkofast Software" auch nicht.
"Microsaft Blubber Software" und "Macrosaft Fasel Software" höchstwahrscheinlich schon. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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