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ich habe ein Problem, das sich wie folgt darstellt:
Ich hatte zwei gleichartige Ansprüche gegen denselben Beklagten; für eine bekam ich eine Zusicherung der Kostenübernahme der RschutzV. Die andere nicht. In Absprache mit dem Anwalt wurde daher nur eine Klage erhoben für die Vers.schutz bestand. Im Verfahren regte der Richter einen Vergleich an, der auch die nicht streitgegenständkliche Forderung beinhaltete. Der unterbevollmächtigte Anwalt riet mir zur Annahme. Ich tat das. bei der Streitwertfestsetzung stimmte mein Anwalt der Gesamtsumme beider Forderungen zu (ich selbst habe mich auf die Kompetenz des Anwaltes verlassen). Jetzt verlangt der Anwalt von mir auch die Kostenübernahme der egtl. nicht klagegegenständlichen Anwaltskosten, weil ich den Vergleich (aufgrund Falschberatung durch den unterbevollmächtigten Anwalt) akzeptiert habe und somit auch den höheren Streitwert.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.04, 16:32 Titel:
Erstens: ja.
Zweitens verstehe ich nicht, worüber Sie sich aufregen. Sie haben durch den Vergleich auch eine Forderung miterledigt, die Sie mangels Deckungszusage sonst vermutlich nicht oder nur unter hohem finanziellen Risiko hätten durchsetzen können. Sie haben also von dem Vergleich, so stellt es sich zumindest dar, profitiert. Dennoch finden Sie, der Anwalt habe Sie schlecht vertreten? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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