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mal angenommen, Person A wäre seit zehn Monaten aufgrund einer Bypassoperation krankgeschrieben. Eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst hätte auch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben. Die Person wäre 62 Jahre alt und zu 50 % schwerbehindert.
Was wäre, wenn die Krankenkasse nun ein Schreiben schicken würde, in dem die Person zu Wiedereingliederungsmaßnahmen aufgefordert wird und einen Termin zum Vorsprechen genannt bekommt. Für den Fall, dass nicht aktiv mitgearbeitet wird, wird die Streichung des Krankengeldes angekündigt, obwohl der Medizinische Dienst eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Die Tätigkeit, die Person A ausübte, ist eine schwere körperliche Arbeit mit Heben teilweise über 30 kg. In dem Betrieb gibt es für Person A keine leichteren Tätigkeiten.
Kann die Krankenkasse sich über die Entscheidung des Med. Dienstes hinwegsetzen und das Krankengeld streichen, falls man nicht "kooperiert"?
Soll der Versicherte einen Antrag auf Rehabilitation stellen?
Die Krankenkasse hat nämlich nach § 51 SGB V die Möglichkeit den Versicherten aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, wenn diese ein Gutachten hat, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Ich kann mir vorstellen, dass die Krankenkasse in diesem Fall von diesem Recht gebrauch machen möchte, da ja scheinbar nach dem MDK-Gutachten kurzfristig nicht von einer Besserung auszugehen ist.
Bei den Leistungen zur Rehabilitation soll dem Versicherten zum Beispiel geholfen werden, dass dieser demnächst wieder arbeiten kann.
Im § 84 geht es im wesentlichen darum, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen mit der jeweiligen Interessenvertretung klären, inwieweit einvernehmlich die Arbeitsfähigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann ...also im Prinzip u.a. um Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Krankengeld ist grds. eine Leistung während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Stellt der Medizinische Dienst eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit fest, so ist richtigerweise über weiterführende Maßnahmen nachzudenken.
Dass vor dem Hintergrund der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederung versucht werden soll, wundert mich aber etwas, wenn es sich um eine körperliche Tätigkeit handelt, ich hätte auch eher auf eine Rehabilitationsmaßnahme getippt.
Dazu sollte A vielleicht mit der Kasse mal ein klärendes Gespräch führen, was denn nun der richtige Weg wäre.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes hat den Status einer Empfehlung, der die Kasse nicht zwingend folgen muss, A sollte also schon (auch im eigenen Interesse) mit der Kasse zusammenarbeiten.
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