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nehmen wir mal an A klagt vor dem Sozialgericht (geht um Geldleistung X und Y, X wurde schon zugestanden aber noch nicht ausgezahlt da Y noch streitig ist und von Gericht entschieden werden soll). Dieses läuft schon zwei Jahre.
Nun stirbt A. Wie siehst das mit der Forderung aus? Geht X auf den Erben über, kann über Y noch entschieden werden? Darf gar nichts mehr ausgezahlt werden?
Ansprüche auf Sozialleistungen können auch vererbt werden, wenn kein Sonderrechtsnachfolger da ist. Näheres in den §§ 56 - 59 SGB I _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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