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Hallo und guten Tag,
vieleicht kann mir ja jemand zu nachstehender Fragestellung etwas
sagen.
1. Person A hatte einen Unfall, Unfall der PUV gemeldet, Unfall anerkannt,
2. PUV kürzt Tagegeldleistung aufgrund eines Attestes des behandelnden
Arztes für die PUV.
3. Nach Eingang des Attestes bei Person A -nach Anforderung bei PUV -
festgestellt, dass Attest in fast allen Teilen/allen Fragestellungen fehlerhaft
ist.
Wie kann oder soll sich Person A gegenüber dem Arzt verhalten, auch in
Bezug auf darauf, dass durch den Unfall mit einer 99%iger Wahrscheinlichkeit
eine Invalidität eintreten wird (u.a. im Attest diese Frage verneint ), die wiederum Leistungen der PUV begründen.
Vatter77
Mit dem Arzt über das möglich fehlerhafte Attest reden.
Zeigt er sich uneinsichtig, zu einem anderen Arzt gehen.
Ferner kann man sicherlich dem Arzt für den Fall, daß sich das Attest als fehlerhaft herausstellt, er es aber nicht korrigieren will, Regreß androhen.
Auch ich hatte einmal ein ähnliches Problem und kann Ihnen daher leider nur wenig Hoffnung machen:
Bezüglich der Beurteilung von Folgeschäden (Invalidität u.ä.) stehen dem Arzt sehr weite Ermessenspielräume zu. So kann die Beurteilung, ob ein Gesundheitsschaden Folgen haben wird ect. von 3 verschiedenen Ärzten ohne weiteres zu 3 verschiedenen Ergebnissen kommen.
Auch die SUBJEKTIVEN Wertungen eines Gutachters fallen grundsätzlich unter das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, der Gutachter muß nur deutlich machen, daß es sich um solche subjektiven Wertungen handelt. Beispiel: Richtig ist: Nach meiner Einschätzung besteht keine Berufsunfähigkeit. Falsch ist: Herr X. ist gesund.
Ein feiner, aber wesentlicher Unterschied.
Ein Korrekturanspruch besteht hingegen immer bei OBJEKTIV FALSCHEN Befunden. Beispiel: Der Arzt hat irrtümlich im Attest geschrieben, Ihr linker Arm wurde verletzt, dabei wurde jedoch der rechte Arm betroffen. Oder Zahlendreher, z.B. wird als Blutdruck 60/90 statt 90/60 attestiert.
Einen Schadensersatzanspruch gibt es nur dann, wenn ein Gutachter vorsätzlich oder fahrlässig ein bewußt wahrheitswidriges Gutachten erstellt hat.
Ein solcher Nachweis ist nur sehr schwer (eigentlich gar nicht) zu führen.
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